Register-Schuldbrief
Anmeldungen Register-Schuldbrief, namentlich zur vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief sowie zur Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief
Voraussetzungen
Umwandlung Papier-Schuldbrief
Für die Umwandlung von vor dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefen genügt ein Rechtsgrundausweis in einfacher Schriftform. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie nachfolgenden Links:
- Merkblatt "Register-Schuldbrief" vom 22. Dezember 2011 (PDF, 226 KB)
- Häufige Fragen zum Register-Schuldbrief
Die Umwandlung eines nach dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief erfordert eine öffentliche Urkunde und kann nicht mit dem auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formular erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine aargauische Urkundsperson: Register Urkundspersonen (PDF, 7 Seiten, 228 KB)
Gläubigerwechsel
Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.
Ablauf
Füllen Sie das entsprechende Formular - siehe unten - aus und schicken Sie es mit den notwendigen Unterschriften dem zuständigen Grundbuchamt zu.
Benötigte Unterlagen
Umwandlung Papier-Schuldbrief
Bei der vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief ist der umzuwandelnde Papier-Schuldbrief der Anmeldung beizulegen.
Gläubigerwechsel
Für die Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.
Fristen und Termine
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Kosten
Gemäss §§ 6 und 6a Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)
Anleitungen
- Merkblatt "Register-Schuldbrief" vom 22. Dezember 2011 (PDF, 226 KB)
- Häufige Fragen zum Register-Schuldbrief
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)
- Grundbuchverordnung GBV (SR 211.432.1)
- Gesetz über die Grundbuchabgaben GBAG (SAR 725.100)
- Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)
- Verordnung über die Kanzleigebühren der Grundbuchämter (SAR 725.131)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Anmeldung einer vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief
Erklärung über die erleichterte Umwandlung Papier- in Register-Schuldbrief
Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief
Erklärung betr. Gläubigerwechsel