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Register-Schuldbrief

Anmeldungen Register-Schuldbrief, namentlich zur vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief sowie zur Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief

Voraussetzungen

Umwandlung Papier-Schuldbrief

Für die Umwandlung von vor dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefen genügt ein Rechtsgrundausweis in einfacher Schriftform. Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie nachfolgenden Links:

Die Umwandlung eines nach dem 1. Januar 2012 eingetragenen Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief erfordert eine öffentliche Urkunde und kann nicht mit dem auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Formular erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine aargauische Urkundsperson: Register Urkundspersonen (PDF, 7 Seiten, 228 KB)

Gläubigerwechsel

Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.

Ablauf

Füllen Sie das entsprechende Formular - siehe unten - aus und schicken Sie es mit den notwendigen Unterschriften dem zuständigen Grundbuchamt zu.

Benötigte Unterlagen

Umwandlung Papier-Schuldbrief

Bei der vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief ist der umzuwandelnde Papier-Schuldbrief der Anmeldung beizulegen.

Gläubigerwechsel

Für die Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Die Anmeldung ist durch den bisher eingetragenen Gläubiger abzugeben.

Fristen und Termine

-

Kosten

Gemäss §§ 6 und 6a Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)

Anleitungen

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Anmeldung einer vereinfachten Umwandlung eines Papier-Schuldbriefs in einen Register-Schuldbrief

Erklärung über die erleichterte Umwandlung Papier- in Register-Schuldbrief

Anmeldung eines Gläubigerwechsels beim Register-Schuldbrief

Erklärung betr. Gläubigerwechsel