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Quellensteuer einreichen (über Quellensteuerformulare)

Hier sind die Formulare für die Abrechnung, Anmeldung und Mutation von quellensteuerpflichtigen Personen publiziert. Ebenfalls kann hier eine SSL-Nummer (Nummer für die Arbeitgebenden als Schuldner der steuerbaren Leistung) beantragt werden.

Quellensteuerformular einreichen
Hinweis:

Elektronisch durchführbar

Login erforderlich

Voraussetzungen

Sie benötigen ein AGOV-Konto.

Falls Sie noch keines besitzen, können Sie ein solches unter dem Link Registrierung eröffnen.

Ablauf

Hinweis: Füllen Sie das Formular am besten auf einem Desktop-PC mit Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox aus, um es optimal nutzen zu können.

Für Anmelde- und Mutationsformulare:

  • Sie füllen als Arbeitgeber/in das Anmelde- bzw. das Mutationsformular aus und reichen es ein.
  • Nach der Einreichung des Anmelde- oder Mutationsformulars nimmt das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer, die Prüfung im Quellensteuerregister vor.

Für Abrechnungsformulare:

  • Als Arbeitgeber/in beziehen sie die Quellensteuern.
  • Sie füllen als Arbeitgeber/in das Abrechnungsformular aus und reichen es ein. Die Bezugsprovision für Ihre Mitwirkungspflicht beträgt 2% des abgelieferten Steuerbetrags.
  • Nach der Einreichung des Abrechnungsformulars folgt die Rechnungsstellung und das Inkasso durch das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer.

Fristen und Termine

Für Anmelde- und Mutationsformulare:

  • Das Anmeldeformular muss innerhalb von acht Tagen seit der Anstellung der quellensteuerpflichtigen Personen eingereicht werden.
  • Das Mutationsformular muss innerhalb von acht Tagen nach dem Ereignisdatum eingereicht werden.

Für Abrechnungsformluare:

  • Die Quellensteuerabrechnung muss monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden.

Kosten

Die Nutzung des Online-Formulars ist kostenlos.

Quellensteuerformular einreichen
Hinweis:

Elektronisch durchführbar

Login erforderlich