Quellensteuer einreichen (über Quellensteuerformulare)
Hier sind die Formulare für die Abrechnung, Anmeldung und Mutation von quellensteuerpflichtigen Personen publiziert. Ebenfalls kann hier eine SSL-Nummer (Nummer für die Arbeitgebenden als Schuldner der steuerbaren Leistung) beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie benötigen ein AGOV-Konto.
Falls Sie noch keines besitzen, können Sie ein solches unter dem Link Registrierung eröffnen.
Ablauf
Hinweis: Füllen Sie das Formular am besten auf einem Desktop-PC mit Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox aus, um es optimal nutzen zu können.
Für Anmelde- und Mutationsformulare:
- Sie füllen als Arbeitgeber/in das Anmelde- bzw. das Mutationsformular aus und reichen es ein.
- Nach der Einreichung des Anmelde- oder Mutationsformulars nimmt das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer, die Prüfung im Quellensteuerregister vor.
Für Abrechnungsformulare:
- Als Arbeitgeber/in beziehen sie die Quellensteuern.
- Sie füllen als Arbeitgeber/in das Abrechnungsformular aus und reichen es ein. Die Bezugsprovision für Ihre Mitwirkungspflicht beträgt 2% des abgelieferten Steuerbetrags.
- Nach der Einreichung des Abrechnungsformulars folgt die Rechnungsstellung und das Inkasso durch das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer.
Fristen und Termine
Für Anmelde- und Mutationsformulare:
- Das Anmeldeformular muss innerhalb von acht Tagen seit der Anstellung der quellensteuerpflichtigen Personen eingereicht werden.
- Das Mutationsformular muss innerhalb von acht Tagen nach dem Ereignisdatum eingereicht werden.
Für Abrechnungsformluare:
- Die Quellensteuerabrechnung muss monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden.
Kosten
Die Nutzung des Online-Formulars ist kostenlos.