Provisorischen Stellenantritt für Asylsuchende (Ausweis N) beantragen
Für Asylsuchende kann erst nach Zuweisung in den Kanton eine Erwerbstätigkeit beantragt werden. Ein Stellenantritt kann Asylsuchenden nur unter Beachtung des Inländervorrangs bewilligt werden.
Voraussetzungen
Asylsuchende Personen können unter der Voraussetzung, dass
- die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage es erlaubt
- das Gesuch einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers vorliegt
- die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden
- und der Inländervorrang eingehalten wird
zu einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit zugelassen werden. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht aber nicht.
Ablauf
- Meldung der offenen Stelle beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) sowie Veröffentlichung per Inserat
- Unterlagen und Formular A1270: Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zum provisorischen Stellenantritt an Personen mit einem hängigen Asylverfahren (Ausweis N) oder an Schutzbedürftige (Ausweis S) beim Amt für Migration und Integration einreichen
- Prüfung durch das Amt für Migration und Integration
- Zustellung des Entscheids des Amts für Migration und Integration (inkl. Rechnung)
Benötigte Unterlagen
Die potentielle Arbeitgeberin/der potentielle Arbeitgeber hat folgende Unterlagen beim Amt für Migration und Integration einzureichen:
- Nachweis, dass über das RAV und ein Inserat keine inländische Arbeitskraft gefunden werden konnte
- Formular A1270: Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zum provisorischen Stellenantritt an Personen mit einem hängigen Asylverfahren (Ausweis N) oder an Schutzbedürftige (Ausweis S)
- Kopie des von beiden Parteien unterzeichneten Arbeitsvertrags
Fristen und Termine
Die Arbeit darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung des Amts für Migration und Integration aufgenommen werden. Bei einem Verstoss ist mit einer Verzeigung zu rechnen.
Die Arbeitserlaubnis erlischt nach Ablauf der mit dem rechtskräftig negativen Ausgang des Asylverfahrens festgesetzten Ausreisefrist, selbst wenn ein ausserordentliches Rechtsmittel oder ein Rechtsbefehl ergriffen und der Vollzug der Wegweisung ausgesetzt wurde. Ein Stellenantritt ist in diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Arbeitgebende haben die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Formular A1230: Austrittsmeldung für Personen aus dem Asylbereich (Ausweis N, S) schriftlich zu melden.
Kosten
Dieses Verfahren ist – auch bei negativem Ausgang – gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Asylgesetz AsylG (SR 142.31)
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit VZAE (SR 142.201)
- Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer VAuG (SAR 122.315)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Merkblatt N18340: Bewilligungspraxis MIKA für Erwerbstätigkeit bei Personen aus dem Asylbereich (PDF, 6 Seiten, 191 KB)
- Formular A1270: Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zum provisorischen Stellenantritt an Personen mit einem hängigen Asylverfahren (Ausweis N) oder an Schutzbedürftige (Ausweis S) (PDF, 2 Seiten, 537 KB)
- Formular A1230: Austrittsmeldung für Personen aus dem Asylbereich (PDF, 1 Seite, 674 KB)