Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Programmbewerbung bei Kultur macht Schule einreichen

Kulturinstitutionen, Kulturschaffende sowie Kulturvermittelnde können sich jährlich für die Aufnahme in den Angebotskatalog von Kultur macht Schule bewerben. Kultur macht Schule trifft eine Auswahl an professionellen Angeboten für Schulen.

Voraussetzungen

  • Professionalität der verantwortlichen Personen
  • Angebot ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit kulturellen oder künstlerischen Inhalten
  • Angebot richtet sich an Aargauer Schulklassen (stufenspezifisch oder an alle Stufen)
  • Alle beteiligten Personen sind selbständig erwerbend und rechnen die Engagements im Rahmen von Kultur macht Schule über eine selbständige Erwerbstätigkeit ab oder sind bei einem Kulturbetrieb angestellt (beispielsweise bei einem Unternehmen, Verein oder einer Stiftung) und ihr Kulturbetrieb ist bei Engagements Rechnungssteller.

Qualitätskriterien Vermittlungsangebote

  • Der organisatorische Ablauf ist transparent und einfach.
  • Das Konzept bietet einen klaren Rahmen für die Auseinandersetzung mit den zu vermittelnden Inhalten.
  • Der gewählte Beteiligungsgrad der Schülerinnen und Schüler wird klar kommuniziert.
  • Die Sprache der Vermittlung ist auf das Zielpublikum ausgerichtet.
  • Der Inhalt der Vermittlung basiert auf der Expertise der Kulturschaffenden sowie den Perspektiven der Schülerinnen und Schüler. Der Inhalt ist auf die Zielgruppe abgestimmt.
  • Die Vermittlung soll den Schülerinnen und Schülern das Finden eigener Zugänge ermöglichen.
  • Von Teilnehmenden eingebrachte Anregungen werden für Anpassungen und Änderungen genutzt.

Ablauf

Schritt 1:
Kulturinstitutionen, Kulturschaffende sowie Kulturvermittelnde bewerben sich um die Aufnahme in den Angebotskatalog von Kultur macht Schule mit den unten aufgeführten Unterlagen. Die Bewerbungen erfolgen per E-Mail an kulturmachtschule@ag.ch . Es können maximal zwei Angebote eingereicht werden. Für die Bewerbung beim Theaterfunken wenden sich Theaterensembles direkt an die beteiligten Theaterinstitutionen. Weitere Informationen sind beim Theaterfunken aufgeschaltet.

Schritt 2:
Kultur macht Schule entscheidet über die Angebotsaufnahme sowie über die zu erbringenden Leistungen.

Schritt 3:
Der Entscheid über die Aufnahme als Netzwerkpartnerin oder Netzwerkpartner sowie der konkreten Angebote erfolgt schriftlich.

Schritt 4:
Die Angebote werden auf www.kulturmachtschule.ch publiziert. Ergänzend werden einzelne Angebote im Programmheft "Kulturangebote für Schulen" publiziert.

Schritt 5:
Auf die Unterstützung durch Kultur macht Schule ist mit der Aufführung dessen Logos auf sämtlichen Kommunikationsmitteln zu verweisen. Ferner sind die Kommunikationsvorgaben umzusetzen.

Benötigte Unterlagen

  • Lebenslauf mit den wichtigsten Stationen und Aktivitäten im künstlerischen oder kulturellen Kontext der verantwortlichen Personen
  • Rahmendaten des Angebots (Buchungskosten für Schulklassen, Dauer, Gruppengrössen, Durchführungsort)
  • Angebotsbeschreibung
  • Anschauungsmaterial (falls vorhanden)

Für die Aufnahme in den Angebotskatalog müssen Kulturschaffende bei einem Kulturbetrieb angestellt oder selbstständig erwerbend sein. Bei Selbstständigkeit ist eine Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt bei der Bewerbung einzureichen. Informationen zur Sozialversicherung im Kulturbereich: Online Leitfaden für Sozialversicherungsfragen

Fristen und Termine

Kulturschaffende und Kulturinstitutionen, die nicht Teil des Netzwerks von Kultur macht Schule sind, können sich ausschliesslich im August um eine Aufnahme bewerben.

  • 15. August 2024: Eingabetermin für Neubewerbungen
  • 2. Oktober 2024: Eingabeschluss für Angebote von bestehenden Netzwerkpartnerinnen und -partnern

Anleitungen

Grundlagendokumente zu Kultur macht Schule und dem Impulskredit:

Formulare & Online-Dienstleistungen

Es gibt kein standardisiertes Eingabeformular für Neubewerbungen.