Opiatsubstitution
Betäubungsmittelgestützte Substitutionsbehandlungen mit Opioiden wie Methadon, Levomethadon, Buprenorphin oder Morphin erfordern eine kantonale Bewilligung. Diese wird der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt patientenbezogen vom Kantonsärztlichen Dienst erteilt.
Voraussetzungen
Die Rahmenbedingungen für Behandlungen von betäubungsmittelabhängigen Personen im Kanton Aargau sind in den "Kantonalen Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit" vom September 2019 festgehalten. Diese Richtlinien wurden in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe (Kanton, Ärzteschaft, Apothekerschaft, Suchtfachstellen) erarbeitet und sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die Richtlinien sind verbindlich.
Ablauf
Bewilligung beantragen
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss die Opioidsubstitutionsbehandlung beim Kantonsärztlichen Dienst beantragen. Die notwendigen Formulare dazu finden Sie weiter unten.
Bitte beachten Sie: Auch Behandlungen von betäubungsmittelabhängigen Personen mit Benzodiazepinen oder anderen psychotropen Stoffe gemäss Art. 2 Betäubungsmittelgesetz, erfordern eine kantonale Bewilligung.
Einführung der neuen Plattform Substitution online
Der Kanton Aargau plant die Einführung der webbasierten Bewilligungsplattform www.substitution-online.ch(öffnet in einem neuen Fenster). Die Plattform erlaubt es zukünftig, sämtliche Gesuche und Bewilligungen von Substitutionsbehandlungen online zu erledigen. Leider kann die angekündigte Einführung aufgrund der Coronavirus-Situation im Jahr 2020 noch nicht erfolgen. Wir bitten um Verständnis. Die Situation wird laufend neu beurteilt und wir informieren Sie zu gegebener Zeit erneut über die vorgesehen Schritte. Die bisher geltenden Formulare werden ab dem Zeitpunkt der definitiven Plattform-Lancierung entfallen. Wir werden Sie über den genauen Zeitpunkt und das nötige Vorgehen zu gegebener Zeit informieren.
Weiterführende Informationen
Weiterführende suchtmedizinische Informationen sind unter folgenden Links erhältlich:
- www.praxis-suchtmedizin.ch(öffnet in einem neuen Fenster)
- www.fosumnw.ch(öffnet in einem neuen Fenster)
Fristen und Termine
Mit der schriftlichen Bewilligung erhält die Ärztin oder der Arzt Fristen und Termine, die eingehalten werden müssen.
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
Vertrag
Methadon
- Antrag für eine Bewilligung zur Durchführung einer Behandlung mit Methadon(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verlaufsbericht bei einer Behandlung mit Methadon(öffnet in einem neuen Fenster)
Buprenorphin
- Antrag für eine Bewilligung zur Durchführung einer Behandlung mit Buprenorphin(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verlaufsbericht bei einer Behandlung mit Buprenorphin(öffnet in einem neuen Fenster)
Sevre-Long
- Antrag für eine Bewilligung zur Durchführung einer Behandlung mit Sevre-Long(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verlaufsbericht bei einer Behandlung mit Sevre-Long(öffnet in einem neuen Fenster)