Betäubungsmittelgestützte Behandlungen für Suchtpatienten
Betäubungsmittelgestützte Substitutionsbehandlungen mit Opioiden wie Methadon, Levomethadon, Buprenorphin oder Morphin sowie psychotropen Substanzen erfordern eine kantonale Bewilligung. Sowohl ambulante wie auch stationäre betäubungsmittelgestützte Substitutionsbehandlungen sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt patientenbezogen vom Kantonsärztlichen Dienst erteilt.
Ablauf
Bewilligung beantragen
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss die betäubungsmittelgestützte Behandlung beim Kantonsärztlichen Dienst gemäss den Kantonalen Richtlinien beantragen. Ab 1. April 2026 gilt dies neu auch für stationäre Behandlungen.
Bitte beachten Sie: Auch Behandlungen von betäubungsmittelabhängigen Personen mit Benzodiazepinen oder anderen psychotropen Stoffe gemäss Art. 2 Betäubungsmittelgesetz, erfordern eine kantonale Bewilligung.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung
- Eine gültige, uneingeschränkte Berufsausübungsbewilligung (BAB) im Kanton Aargau (Art 9 BetmG).
- Gesicherte Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung gemäss ICD-10.
Die verschreibende Ärztin oder der verschreibende Arzt ist verantwortlich für die Medikation und Behandlung ihrer oder seiner OAT-Patientinnen und Patienten (Art. 40 MedBG).
Bewilligung über die Plattform OAT-Online beantragen
Die Beantragung und Koordination der Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) erfolgt vollumfänglich elektronisch über die Plattform OAT-ONLINE .
Für die Beantragung eines Logins als Ärztin/Arzt oder als Apotheke/Abgabestelle wenden Sie sich bitte an kantonsarzt@ag.ch. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen zeitnah ein Login erstellt.
Für Ärztinnen und Ärzte:
- Sie benötigen eine individuelle, HIN-geschützte Mailadresse. Es können keine Konten für Praxismailadressen ausgestellt werden.
- Das Login erfolgt mittels Zweifaktorauthentifizierung. Dazu empfehlen wir Ihnen die Microsoft Authenticator App zu benutzen. Die App ist im App Store, sowie auch im Google Play Store kostenlos verfügbar.
Für Apotheken:
- Als Abgabestelle erhalten Sie einen Zugang, der Ihnen die Einsicht der Ihnen zugeteilten Bewilligungen erlaubt. Dazu benötigen Sie eine HIN-geschützte Mailadresse.
Häufige Fragen und Antworten:
Weiterführende suchtmedizinische Informationen sind unter folgenden Links erhältlich:
Fristen und Termine
Meldungen und Fristen
Informationen zum Meldeprozess und den Fristen für die Antragsstellung finden Sie im folgenden Dokument:
Ablauf OAT Meldeprozess ambulant und stationär.
Kosten
Keine
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Kantonale Richtlinien (PDF, 6 Seiten, 160 KB)
- Leitfäden zur OAT-Online PlattformDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr.
Vertrag
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an kantonsarzt@ag.ch .