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Mofa / E-Bike einlösen

Falls Sie ein Motorfahrrad/E-Bike aus dem Ausland importieren möchten, so beraten wir Sie gerne. Bitte kontaktieren Sie uns über die Telefonnummer 0900 05 00 05 oder via E-Mail stva.technik@ag.ch.

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Motorfahrrads

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Fahrzeuge die eingelöst werden müssen:

  • Motorfahrräder mit Benzin- oder mit Elektromotor und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung von mehr als 25 km/h oder mehr als 0.50 kW Nennleistung.

Fahrzeuge die nicht eingelöst werden müssen:

  • Leicht-Motorfahrräder/E-Bikes (Elektromotor von max. 0.50 kW / Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung max. 20 km/h und mit Tretunterstützung max. 25 km/h)
  • Behindertenfahrstühle mit einem Elektromotor und einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h (Invalidenfahrstühle)
  • Für diese Fahrzeuge besteht auch keine Versicherungs- und Abgabepflicht. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist selbstverständlich möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrer Privatversicherung auf.

Ablauf

Senden Sie uns die benötigten Unterlagen per Post ein.

Gegen eine Gebühr von Fr. 10.- behandeln wir Ihr Anliegen auch direkt am Schalter in Schafisheim.

Bitte beachten Sie dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.

Benötigte Unterlagen

  • Gesuch für die Verkehrszulassung eines Motorfahrrads mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei Minderjährigen)
  • Original Fahrzeugausweis

Fristen und Termine

Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.

Kosten

Jährliche Erneuerung der Versicherungsvignette

Wenn Sie ein Motorfahrrad/E-Bike eingelöst haben, so senden wir Ihnen jeweils anfangs Jahr die Rechnung für die Verkehrssteuer, die Kollektiv-Haftpflicht-Versicherung und die Versicherungsvignette für das laufende Jahr. Nach Bezahlung erhalten Sie die neue Versicherungsvignette. Wenn Sie keine Verlängerung der Zulassung wünschen, ist die Rechnung nicht zu begleichen.

Versicherungsvignetten sind jeweils ab dem 1. Januar des entsprechenden Jahres bis und mit 31. Mai des Folgejahres gültig.

Rechtliche Grundlagen

Vorschriften zu Motorfahrrädern, langsamen E-Bikes, E-Trottinetten, E-Rikschas (Bundesamt für Strassen ASTRA - Stand 1.2.2019) (PDF, 296 kB, 1.1.2022)

Haftpflichtversicherung

  • Mit der Zulassung treten Sie der obligatorischen Kollektiv-Haftpflicht-Versicherung des Kantons bei.
  • Bei Fragen bezüglich der Versicherungsdeckung bei einem Unfall, wenden Sie sich bitte direkt an die Allianz Suisse Tel. 0800 22 33 44. Police Nummer T80.2.707.370

Formulare & Online-Dienstleistungen

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Motorfahrrads

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich