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Mieterwechsel online melden

Melden Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen und Logisnehmer/innen bei der Gemeinde.

Drittmeldung aufgeben
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten

Volljährigkeit erforderlich

Voraussetzungen

Sie sind Liegenschaftsbesitzer/in, eine Liegenschaftsverwaltung oder Logisgeber/in und möchten einen Mieterwechsel bei der Gemeinde melden.

Ablauf

Starten Sie das Formular über den Button "Drittmeldung aufgeben" und wählen Sie eine auf der Seite ersichtliche Erfassungsart aus. Alle weiteren Angaben finden Sie im Formular.

Benötigte Unterlagen

Für die manuelle Erfassung benötigen Sie die Informationen zur Mieterin / zum Mieter. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

Sollten Sie die Meldung über einen Datei-Upload eingeben wollen, benötigen Sie eine CSV-Datei im vorgegebenen Format. Ein Beispiel und eine Vorlage finden Sie direkt auf der Seite der Drittmeldepflicht im Abschnitt "Auszug/Einzug mit Datei-Upload erfassen".

Fristen und Termine

Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

Kosten

Für die Erfassung und Meldung fallen keine Kosten an.

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