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Meldung im Amtsblatt des Kantons Aargau publizieren

Im Amtsblatt werden Bekanntmachungen der gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Behörden publiziert, die nicht in der Aargauischen Gesetzessammlung erscheinen.

Ablauf

Das Amtsblatt des Kantons Aargau(öffnet in einem neuen Fenster) steht online zur Verfügung. Seit dem 1. Januar 2012 kommt dieser elektronischen Publikation rechtsverbindliche Wirkung zu (§ 13 des Gesetzes über die amtlichen Publikationsorgane [Publikationsgesetz, PuG, SAR 150.600]). Seit dem 1. Juli 2019 werden die amtlichen Meldungen täglich (Montag bis Freitag) als einzelne Publikationen auf einer Publikationsplattform veröffentlicht.

Im Amtsblatt des Kantons Aargau sind die rechtlich vorgeschriebenen behördlichen Bekanntmachungen für das ganze Kantonsgebiet zu veröffentlichen, soweit sie nicht in der Aargauischen Gesetzessammlung (AGS)(öffnet in einem neuen Fenster) erscheinen.

Die Veröffentlichung einer Meldung im Amtsblatt ist kostenpflichtig.

Fristen und Termine

Neue Publikationen erscheinen von Montag bis Freitag jeweils um 07:00 Uhr (exklusiv allgemeine Feiertage).

Die Nutzung des Amtsblattes des Kantons Aargau ist kostenlos und ohne Login möglich. Das digitale Amtsblatt bietet den Nutzerinnen und Nutzern Recherche- und Suchfunktionen. Sucheinstellungen können abonniert werden, um jederzeit über neue Publikationen zu einem bestimmten Thema per E-Mail informiert zu werden.

Archiv

Die wöchentlichen PDF-Amtsblatt-Ausgaben vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2019 stehen in einem eigenen Archivbereich(öffnet in einem neuen Fenster) zur Verfügung.

Kosten

Es werden folgende Gebühren verrechnet:

  • Fixe Gebühr pro Publikation: Fr. 42.–
  • Ausnahme: Fixe Gebühr pro Testamentseröffnung: Fr. 15.–
  • Für Publikationen, welche nicht über die Online-Plattform erfasst, sondern per E-Mail aufgegeben werden, wird ein Erfassungszuschlag von Fr. 100.– verrechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Somedia Production AG (Kontakt(öffnet in einem neuen Fenster)).

Rechtliche Grundlagen

Publikationsgesetz, PuG (SAR 150.600)(öffnet in einem neuen Fenster)

Die Unveränderbarkeit des im Internet veröffentlichten Angebots wird sichergestellt, indem die PDF-Dokumente signiert und über eine verschlüsselte Verbindung angezeigt werden. Rechtlich massgebend sind die signierten Einzelpublikationen (PDF-Dateien).

Weitere rechtliche Hinweise finden Sie direkt auf der Amtsblattplattform(öffnet in einem neuen Fenster).

Beilagen zum Amtsblatt des Kantons Aargau

Zum rechtlich verbindlichen Amtsblattinhalt gehören auch die Beilagen. Diese umfassen: