Löschung resp. Teillöschung eines Grundpfandrechts
Anmeldung zur Löschung resp. Teillöschung eines Grundpfandrechts im Sinne von Art. 964 ZGB.
Ablauf
Füllen Sie das Online-Formular - siehe unten - direkt am Bildschirm aus. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie am Formularende auf "Drucken", um das Formular auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post dem zuständigen Grundbuchamt zuzustellen.
Benötigte Unterlagen
Papier-Schuldbrief, falls das Grundpfandrecht mit einem solchen gesichert ist. Bei der Löschung resp. Teillöschung eines Register-Schuldbriefs sind keine weiteren Unterlagen notwendig.
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Gemäss § 8 Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210), Art. 964 ZGB
- Grundbuchverordnung GBV (SR 211.432.1)
- Gesetz über die Grundbuchabgaben GBAG (SAR 725.100)
- Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)
- Verordnung über die Kanzleigebühren der Grundbuchämter (SAR 725.131)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Füllen Sie das Online-Formular direkt am Bildschirm aus. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie am Formularende auf "Drucken", um das Formular auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post dem zuständigen Grundbuchamt zuzustellen:
Online-Formular "Anmeldung zur Löschung resp. Teillöschung eines Grundpfandrechts"