Kontrollschild übertragen
Alle Kontrollschilder sind uneingeschränkt übertragbar.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass für die/den aktuelle/n Halterin/Halter keine offenen Rechnungsforderungen bestehen.
Ablauf
Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein.
Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.
Benötigte Unterlagen
- Formular Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges
- Formular Übertragung von Kontrollschildern / Abtretungserklärung
- Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug das Formular 13.20 A
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
- Der eVn muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung).
- bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie des Ausländerausweises
- bei Geschäftsfahrzeugen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszuges oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Einzelfirmen
wenn der bisherige Halter verstorben ist
- Original Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis lautend auf den neuen Halter bestellen (wird uns elektronisch übermittelt)
- Kopie Erbverzeichnis
- Formular Übertragung von Kontrollschildern / Abtretungserklärung unterschrieben von allen anspruchsberechtigten Personen Erbverzeichnis
Wird das Fahrzeug nicht mehr gefahren, sind die Kontrollschilder abzugeben und der Fahrzeugausweis zur Annullation einzureichen. Wenn Sie die Kontrollschilder deponieren möchten, legen Sie bitte den entsprechenden Einlagerungsauftrag dazu. Diesen finden Sie unter: Formulare/Kontrollschild/Schildereinlagerungsauftrag.
Bei einer Übertragung eines deponierten Kontrollschilds bleibt das Kontrollschild maximal ein Jahr ab dem Datum der Übertragung bei uns deponiert. Eine kostenpflichtige Verlängerung um ein weiteres Jahr kann über das Onlineformular Verlängerung der Deponierungsdauer beantragt werden. Wird keine Verlängerung eingereicht, erlischt der Anspruch auf das Kontrollschild nach Ablauf eines Jahres.
Fristen und Termine
Termine Fristen
Kosten
Die Gebühr für eine Kontrollschild-Übertragung beträgt Fr. 20.–. Sie werden dem neuen Halter belastet.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch um Annullation eines Fahrzeugausweises / Schildereinlagerungsauftrag
Verlängerung der Deponierungsdauer