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Kontrollschild übertragen

Mit Einschränkungen übertragbar sind Kontrollschilder für Motorwagen und Motorräder im Nummernbereich 1-10'000. Diese sind nur innerhalb der Verwandtschaft auf Ehegatten, Nachkommen, Eltern und deren Nachkommen und bei Geschäftsfahrzeugen im Fall von Geschäftsübergaben sowie auf Mitarbeiter von juristischen Personen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften oder umgekehrt übertragbar. Alle übrigen Kontrollschilder sind frei übertragbar.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass für die/den aktuelle/n Halterin/Halter keine offenen Rechnungsforderungen bestehen.

Ablauf

Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein.

Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.

Gegen eine Gebühr von Fr. 10.- behandeln wir Ihr Anliegen auch direkt am Schalter in Schafisheim. Bitte beachten Sie, dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges
  • Formular Übertragung von Kontrollschildern / Abtretungserklärung
  • Fahrzeugausweis im Original oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug das Formular 13.20 A
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
  • Der eVn muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung).
  • bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie des Ausländerausweises
  • bei Geschäftsfahrzeugen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszuges oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Einzelfirmen

wenn der bisherige Halter verstorben ist

  • Original Fahrzeugausweis
  • Versicherungsnachweis lautend auf den neuen Halter bestellen (wird uns elektronisch übermittelt)
  • Kopie Erbverzeichnis und/oder Kopie Familienbüchlein*
  • Formular Übertragung von Kontrollschildern / Abtretungserklärung unterschrieben von allen anspruchsberechtigten Personen gem. Familienbüchlein und/oder Erbverzeichnis

* Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, muss vom Familienbüchlein die Seite "Kinder" ebenfalls als Kopie beigelegt werden.

Wird das Fahrzeug nicht mehr gefahren, sind die Kontrollschilder abzugeben und der Fahrzeugausweis zur Annullation einzureichen. Wenn Sie die Kontrollschilder deponieren möchten, legen Sie bitte den entsprechenden Einlagerungsauftrag dazu. Diesen finden Sie unter: Formulare/Kontrollschild/Einlagerungsauftrag.

Fristen und Termine

Termine Fristen

Kosten

Die Gebühr für eine Kontrollschild-Übertragung beträgt Fr. 125.–. Sie werden dem neuen Halter belastet.

Erfolgen mehrere Übertragungen von Kontrollschildern zur selben Zeit auf denselben Halter (mindestens zwei oder mehrere Kontrollschilder), betragen die Kosten pro Kontrollschild-Übertragung nur jeweils Fr. 40.–.

Steuern und Gebühren

Formulare & Online-Dienstleistungen

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges

Übertragung von Kontrollschildern / Abtretungserklärung

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges auf eine minderjährige bzw. unter umfassender Beistandschaft stehenden Person