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Kollektivgesellschaft Umwandlung

Sind bei einer Kollektivgesellschaft zwei Gesellschafter beteiligt und der eine scheidet aus der Gesellschaft aus, so kann derjenige, der keine Veranlassung zur Auflösung gegeben hatte, das Geschäft in Form eines Einzelunternehmens weiterführen (Art. 579 OR).

Voraussetzungen

Änderungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind. Es ist darauf zu achten, dass die Belege immer im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen.

Ablauf

Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden Ihnen nach der materiellen Prüfung die Rechnung zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie nach Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular Umwandlung einer Kollektivgesellschaft in ein Einzelunternehmen;
  • Kopie des gültigen Passes oder ID aller neu einzutragenden Personen

je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:

  • Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse

Fristen und Termine

keine Fristen

Kosten

Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

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