Kollektivgesellschaft Löschung
Infos Löschung Kollektivgesellschaft
Voraussetzungen
Löschungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die Auflösungs- und die Löschungsanmeldung vollständig und korrekt eingereicht worden sind.
Ablauf
Bei den Löschungen werden folgende Fälle unterschieden:
- Löschung infolge Geschäftsaufgabe (das Geschäft wird aufgegeben, ohne dass eine andere Person die Aktiven und Passiven übernimmt)
- Löschung infolge Geschäftsübergabe (das Geschäft wird aufgegeben und die Aktiven und Passiven auf einen Nachfolger übertragen)
- Löschung infolge Vermögensübertragung (die Aktiven und Passiven wurden mittels Vermögensübertragung auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen)
Die entsprechenden Anmeldeformulare für die Auflösung und die Löschung können unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, werden wir Ihnen die Gebührenrechnung zustellen. Nach Zahlung der Eintragungsgebühren wird der Eintrag vorgenommen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular für die Auflösung einer Kollektivgesellschaft
- Anmeldeformular für die Löschung einer Kollektivgesellschaft.
je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Vermögensübertragungsvertrag
Fristen und Termine
keine Fristen
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.
Rechtliche Grundlagen
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 42 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Fusionsgesetz FusG Art. 69 ff. (SR 221.301)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)