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Kantonswechsel - Umzug in den Kanton Aargau

Fahrzeuge mit Standort im Kanton Aargau müssen innert 14 Tagen mit aargauischen Kontrollschildern versehen werden.

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Voraussetzungen

Melden Sie sich zuerst bei Ihrer neuen Wohngemeinde im Kanton Aargau an. Erkundigen Sie sich dort, ab wann die Anmeldung im Gemeinderegister ersichtlich ist. Für Geschäftsfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriften. Die neue Adresse muss im Handelsregister ersichtlich sein. Einzelfirmen die nicht im Handelsregister eingetragen sind müssen einen aktuellen (nicht älter als 2 Monate) SVA-/ Gastrosuisse-/ Medisuisse- Auszug mitbringen.

Ablauf

Privat

Fahrzeuge mit Standort im Kanton Aargau müssen innert 14 Tagen mit aargauischen Kontrollschildern versehen werden.

Firma

Die neue Adresse muss im Handelsregister ersichtlich sein. Einzelfirmen die nicht im Handelsregister eingetragen sind müssen einen aktuellen (nicht älter als 2 Monate) SVA-/ Gastrosuisse-/ Medisuisse- Auszug mitbringen.

Per Post

Wenn Sie die Unterlagen per Post einreichen, dürfen Sie weiterhin mit den ausserkantonalen Kennzeichen innerhalb der Schweiz fahren, bis Sie die neuen Aargauer Schilder erhalten. Die ausserkantonalen Kontrollschilder können nach Erhalt der Aargauer Kontrollschilder, an das bisher für Sie zuständige Strassenverkehrsamt zurückgesandt werden. Dieses erstattet die nicht verfallene Verkehrssteuern zurück.

Senden Sie uns die "Benötigte Unterlagen" an unsere Postadresse ein.

Am Schalter

Wenn Sie den Kantonswechsel in Schafisheim am Schalter vornehmen, können Sie die ausserkantonalen Kennzeichen für den Umtausch mitbringen. Wir senden diese in den jeweiligen Kanton zurück. Betreffend Deponierung oder allfälliger Rückerstattung der Verkehrssteuern nehmen Sie bitte direkt mit dem zuständigen Strassenverkehrsamt Kontakt auf. Die Kennzeichen werden von uns kommentarlos an das StVA gesendet

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldung bei der Gemeinde und falls noch nicht im Einwohnerregister erfasst, Kopie der Meldebestätigung mitbringen.
  • Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeugs.
  • Der / die bisherigen Fahrzeugausweis(e) im Original.
  • Pro Fahrzeug einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
  • Kopie ID oder bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie des Ausländerausweises.
  • Bei Geschäftsfahrzeugen zusätzlich eine Kopie des Handelsregisterauszuges oder eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Einzelfirmen.

Fristen und Termine

Die Bearbeitung dauert im Normalfall 3-5 Arbeitstage.

Kosten

Ausweis und Prüfungsgebühren

Bei Abwicklung per Post:

  • Für die Zustellung der Kontrollschilder werden die Kosten für Porto und Verpackung in Rechnung gestellt.
  • Für Sie entfallen die Fahrt zum Strassenverkehrsamt, das allfällige Warten am Schalter und die Schalterverarbeitungsgebühr von 10.–.

Am Schalter in Schafisheim:

  • Pro Geschäftsfall wird am Schalter eine Schalterverarbeitungsgebühr von Fr. 10.- erhoben.
    Bitte beachten Sie, dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.

Rechtliche Grundlagen

Strassengesetz StrG (SAR 751.100)

Dekret über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr (SAR 755.110)

Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr (SAR 755.111 )

Formulare & Online-Dienstleistungen

Antrag auf Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges

Online-Formular für Adressänderung

Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeuges

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich