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Gültigkeitsprüfung elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

Für diverse Geschäfte benötigt das Strassenverkehrsamt einen gültigen eVn. Prüfen Sie einfach mit der Stammnummer, ob dieser für Ihr Fahrzeug vorhanden ist.

Zur Gültigkeitsprüfung für elektronische Versicherungsnachweise (eVn)

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau benötigt einen gültigen eVn, um folgende Geschäfte bearbeiten zu können:

  • Änderung der Fahrzeugart
  • Änderung des Standorts/Lenkers
  • Eintrag gefährliche Güter
  • Fahrzeug wiedereinlösen
  • Fahrzeugwechsel
  • Händlerschilder beantragen
  • Kantonswechsel (Umzug in den Kanton Aargau)
  • Kontrollschilder übertragen
  • Namensänderung einer Privatperson oder Firma
  • Neueinlösung Fahrzeug inkl. ersteigerte Kontrollschilder
  • Wechselschild einlösen
  • Verlängerung befristete Kontrollschilder
  • Verlust / Diebstahl Kontrollschilder
  • Versicherungsaufhebung
  • Versicherungswechsel

Ablauf

Geben Sie im entsprechenden Feld die Stammnummer Ihres Fahrzeugs ein. Die Stammnummer finden Sie im Fahrzeugausweis bei der Ziffer 18.

Klicken Sie anschliessend auf den Button "Gültigkeit eVn prüfen". Ihnen wird angezeigt, ob für das Fahrzeug ein gültiger eVn vorhanden ist oder nicht. Zudem erfahren Sie, wie Sie weiter vorgehen dürfen.

Unsere Mitarbeitenden prüfen anschliessend bei der Bearbeitung Ihres Geschäfts, ob der eVn allen Anforderungen entspricht.

Benötigte Unterlagen

  • Stammnummer des Fahrzeugs (Fahrzeugausweis)

Fristen und Termine

Es sind keine Fristen und Termine zu beachten.

Datenschutz

Aus Datenschutzgründen wird nur die Gültigkeit des eVn bestätigt oder verneint, das Dokument selbst jedoch nicht angezeigt.

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