Gesuch Selbstabnahme / Anmeldung Wiederholungskurs
Anmeldung zum Wiederholungskurs im Zusammenhang mit der Befreiung von der Vorführpflicht für typengenehmigte neue Motorfahrzeuge (Selbstabnahme). Die Selbstabnahme umfasst die Kontrolle der Übereinstimmung mit der Typengenehmigung, das Erfassen der Abmessungen und Gewichte sowie eine Funktionskontrolle der wichtigsten Vorrichtungen.
Voraussetzungen
Bedingungen zur Bewilligung für Selbstabnahmen:
- Bestätigung des Inhabers der Typengenehmigung für die Berechtigung zur Verwendung der Typengenehmigungen je Marke bzw. je Typ
- Inhaber eines Kollektiv-Fahrzeugausweises in Verbindung mit Händlerschildern für die Fahrzeugart, auf die das Gesuch zur Selbstabnahme lautet
- Bewilligungen für Selbstabnahmen werden in der Regel nur erteilt, wenn belegt werden kann, dass im Jahr mindestens 20 Motorwagen, 20 Anhänger oder Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit Selbstabnahme geprüft werden. Dieser Nachweis kann mit Verkaufszahlen früherer Jahre oder Verkaufs-Sollzahlen des Inhabers der Typengenehmigung gemäss Vertretungsvertrag erbracht werden.
- Obligatorischer Basiskurs, Aufgebot durch Stassenverkehrsamt (Wiederholungskurs alle 5 Jahre)
Ablauf
Für eine Bewilligung zur Selbstabnahme füllen Sie bitte das Formular "Gesuch für die Befreiung der Vorführpflicht" aus und reichen Sie es gemäss Angaben auf dem Formular ein.
Fristen und Termine
- Kursort: Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau, 5503 Schafisheim
- Anmeldung bei der Information
- Kursdauer: ca. 2 Stunden
Kosten
Fr. 100.– (inkl. Schulungsmaterial)
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41)
Verkehrsversicherungsverordnung Anhang 4 (SR 741.31)