Gesuch Ausnahmebewilligung Sammler (klein)
Die Ausnahmebewilligung bezieht sich auf Sammler oder Personen, welche eine Waffe, besonders konstruierte Bestandteile oder verbotenes Zubehör aus anderen Gründen anschaffen möchten.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
- Waffentauglichkeit
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
- Führung eines Verzeichnis mit allen im Besitz befindlichen Waffen nach Artikel 5 Absatz 1 Waffengesetz (auf Verlangen vorzuweisen).
- Formular "Sicherheitskonzept für Sammler von verbotenen Feuerwaffen"
Waffen:
- Zur halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe
- Halbautomatische Handfeuerwaffe verkürzbar ohne Funktionseinbusse auf bis 60cm Gesamtlänge
- Halbautomatische Handfeuerwaffe für Zentralfeuermunition mit Magazin ab 10 Schuss
- Pistole mit Magazin ab 20 Schuss
Ablauf
- Ausgefülltes Formular senden an:
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau - Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch
- Kopie des gültigen Reisedokumentes oder der gültigen Identitätskarte
Fristen und Termine
Gültigkeitsdauer Ausnahmebewilligung zum Erwerb sechs Monate
Kosten
CHF 50.00
Rechtliche Grundlagen
Waffengesetz und Waffenverordnung
Formulare & Online-Dienstleistungen
Formular Gesuch Ausnahmebewilligung für Sammler; PDF (PDF, 38 KB)
Formular Gesuch Ausnahmebewilligung für Sammler; Word (RTF, 215 KB)
Sicherheitskonzept für Sammler von verbotenen Feuerwaffen (pdf) (PDF, 46 KB)
Sicherheitskonzept Sammler (RTF, 311 KB)
Unterlagen benötigt