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Genossenschaft Statutenänderung

Infos Statutenänderung Genossenschaft

Voraussetzungen

Seit dem 01.01.2023 müssen Statutenänderungen öffentlich beurkundet werden.

  • Bitte wenden Sie sich für die Beurkundung an eine öffentliche Urkundsperson (Notar).

Ablauf

Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen sind auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt beim Handelsregisteramt vornehmen zu lassen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, erfolgt der Eintrag im Handelsregister. Nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden wir Ihnen den bestellten Handelsregisterauszug zusammen mit der Rechnung per Post zukommen lassen.

SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular Statutenänderung bei einer Genossenschaft
  • öffentliche Urkunde
  • neue Statuten

je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:

  • Protokoll des Vorstandes
  • Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle
  • Kopie des gültigen Passes oder ID aller einzutragenden Personen
  • Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse

Fristen und Termine

Gemäss Art. 933 OR muss jede Änderung einer im Handelsregister eingetragenen Tatsache dem Handelsregister angemeldet werden. Eine generelle Frist besteht nicht, die geänderten Tatsachen sind so bald als möglich anzumelden.

Kosten

Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister GebV-HReg (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster).

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Link zu den Formularen