Genossenschaft Statutenänderung
Infos Statutenänderung Genossenschaft
Voraussetzungen
Seit dem 01.01.2023 müssen Statutenänderungen öffentlich beurkundet werden.
- Bitte wenden Sie sich für die Beurkundung an eine öffentliche Urkundsperson (Notar).
Ablauf
Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen sind auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt beim Handelsregisteramt vornehmen zu lassen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, erfolgt der Eintrag im Handelsregister. Nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden wir Ihnen den bestellten Handelsregisterauszug zusammen mit der Rechnung per Post zukommen lassen.
SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular Statutenänderung bei einer Genossenschaft
- öffentliche Urkunde
- neue Statuten
je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Protokoll des Vorstandes
- Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle
- Kopie des gültigen Passes oder ID aller einzutragenden Personen
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen und Termine
Gemäss Art. 933 OR muss jede Änderung einer im Handelsregister eingetragenen Tatsache dem Handelsregister angemeldet werden. Eine generelle Frist besteht nicht, die geänderten Tatsachen sind so bald als möglich anzumelden.
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister GebV-HReg (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster).
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht (OR) Art. 828 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung (HRegV) Art. 84 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen(öffnet in einem neuen Fenster)