Gemeindezusammenschlussvertrag Genehmigung
Der Zusammenschluss und damit in Zusammenhang stehende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung durch den Grossen Rat (§ 6 Abs. 2 GG).
Ablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.
Benötigte Unterlagen
- Abstimmungsprotokolle
- Abstimmungserläuterungen
- Gemeindversammlungs-/Einwoherratsbeschlüsse
- Zusammenschlussvertrag
Weitere Unterlagen können Sie zusätzlich einreichen.
Fristen und Termine
Es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen
Der Zusammenschluss und damit in Zusammenhang stehende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung durch den Grossen Rat (§ 6 Abs. 2 GG).