Gemeindewechsel
Die ausländische Person, welche ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde des Kantons Aargau verlegt, hat sich innerhalb von 14 Tagen bei der bisherigen Wohngemeinde abzumelden und bei der neuen Wohngemeinde anzumelden.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Aargau
- Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ablauf
Die ausländische Person spricht am Schalter der Einwohnerkontrolle der bisherigen und der neuen Wohngemeinde vor oder informiert die Gemeinden über den Wohnsitzwechsel schriftlich.
Benötigte Unterlagen
- Abmeldebestätigung der Vorgemeinde
- aktueller Arbeitsvertrag
- Kopie des gültigen Reisepasses
Fristen und Termine
Anmeldung in der neuen Gemeinde innerhalb von 14 Tagen nach der Wohnsitzverlegung.
Kosten
Die Vornahme der Adressänderung ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Ausländer- und Integrationsgesetz AIG(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine