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Fristverlängerungen Steuererklärungen als Sammelgesuch beantragen (für Treuhandfirmen)

Treuhandfirmen können Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärungen ihrer Kunden mit einem Sammelgesuch beantragen.

Sammelgesuche einreichen
Hinweis:

Elektronisch durchführbar

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einreichung eines Sammelgesuchs von Fristerstreckungen ist, dass Ihre Mandantinnen und Mandanten die Steuererklärungen für die aktuelle Steuerperiode erhalten haben.

Ablauf

  • Laden Sie die Excel-Datei Fristverlängerung_Vorlage.xlsx (XLSX, 13 KB) auf Ihren Rechner herunter.
  • Öffnen Sie die Datei und füllen die vorgegebenen Zellen aus. Es dürfen keine Änderungen an den Spaltentiteln vorgenommen werden.
  • Prüfen Sie Ihre Eingaben in den Spalten B und E vor allem daraufhin, dass Sie keine Leerzeichen über copy&paste (PNG, 227 KB) eingefügt haben. Leerzeichen sind zu löschen.
  • Speichern Sie die ausgefüllte Excel-Datei unter einem neuen Dateinamen auf Ihrem Rechner.
  • Klicken Sie nun auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Sammelgesuche einreichen".
  • Klicken Sie auf "Datei auswählen" und wählen die gespeicherte Datei aus. Laden Sie diese hoch ("Upload der Excel-Datei").
  • Führen Sie die Schritte des Applikations-Assistenten aus und übermitteln schliesslich das Sammelgesuch für Fristerstreckungen an das Kantonale Steueramt.

Benötigte Unterlagen

  • Steuererklärung / Steuererklärungsbogen

Fristen und Termine

  • Einreichungsfrist für unselbstständig Erwerbende: 31. März 2026.
  • Einreichungsfrist für selbstständig Erwerbende: 30. Juni 2026.

Rechtliche Grundlagen

  • Steuergesetz § 180 (SAR 651.100)
  • Steuergesetzverordnung § 65 (SAR 651.111)

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