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Fristverlängerungen Steuererklärungen als Sammelgesuch beantragen (für Treuhandfirmen)

Treuhandfirmen können Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärungen ihrer Kunden mit einem Sammelgesuch beantragen.

Sammelgesuche einreichen

Elektronisch durchführbar

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Einreichung eines Sammelgesuchs von Fristerstreckungen ist, dass Ihre Mandantinnen und Mandanten die Steuererklärungen für die aktuelle Steuerperiode erhalten haben.

Ablauf

  • Laden Sie die Excel-Datei Fristverlängerung_Vorlage.xlsx (XLSX, 13 KB) auf Ihren Rechner herunter.
  • Öffnen Sie die Datei und füllen die vorgegebenen Zellen aus. Es dürfen keine Änderungen an den Spaltentiteln vorgenommen werden.
  • Speichern Sie die ausgefüllte Excel-Datei unter einem neuen Dateinamen auf Ihrem Rechner.
  • Klicken Sie nun auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Fristerstreckungen beantragen".
  • Wählen Sie die gespeicherte Datei aus und laden diese hoch ("Upload der Excel-Datei").
  • Führen Sie die Schritte des Applikations-Assistenten aus und übermitteln schliesslich das Sammelgesuch für Fristerstreckungen an das Kantonale Steueramt.

Benötigte Unterlagen

  • Steuererklärung / Steuererklärungsbogen

Fristen und Termine

  • Einreichungsfrist für unselbstständig Erwerbende: 31. März 2024.
  • Einreichungsfrist für selbstständig Erwerbende: 30. Juni 2024.

Rechtliche Grundlagen

  • Steuergesetz § 180 (SAR 651.100)
  • Steuergesetzverordnung § 65 (SAR 651.111)

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