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Fortsetzungsbegehren einreichen

Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der/die SchuldnerIn Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.

Begehren einreichen

Elektronisch durchführbar | Fristen beachten

Voraussetzungen

Sie haben ein Betreibungsbegehren eingeleitet und die 20-tägige Frist nach Zustellung des Zahlungsbefehls ist verstrichen.

Der/die SchuldnerIn hat Rechtsvorschlag erhoben:

Das Fortsetzungsbegehren kann erst gestellt werden, wenn der Rechtsvorschlag entweder vom Schuldner zurückgezogen oder vom zuständigen Gericht beseitigt worden ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Erfahren Sie mehr.

Ablauf

  1. Mit Klick auf den Button "Begehren einreichen" starten Sie den Vorgang.
  2. Wählen Sie aus, ob Sie ein neues Fortsetzungsbegehren einreichen oder ob Sie den Status eines bereits vorhandenen Begehren abfragen möchten.
  3. Füllen Sie das Online-Formular aus.
  4. Schliesen Sie den Prozess ab.

Benötigte Unterlagen

  • Bestell- und Betreibungsnummer aus dem Betreibungsbegehren
  • Allfällige vom Betreibungsamt benötigte Dokumente (Upload möglich im Begehren)

Fristen und Termine

Der/Die GläubigerIn darf nach 20 Tagen ab Zustellung des Zahlungsbefehl an den/die SchuldnerIn das Fortsetzungsbegehren einreichen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass das Recht eine Betreibung fortzusetzen nach einem Jahr erlischt.

Kosten

Diese wurden bereits mit dem Betreibungsbegehren entrichtet.

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