Finanzielle Projektunterstützung im Rahmen von DigiProject als Kulturbetrieb oder Festival beantragen
Aargauer Kulturbetriebe und Festivals können für die Umsetzung eines digitalen Projekts im Rahmen von DigiProject finanzielle Unterstützung beantragen. Kooperationen verschiedener Kulturbetriebe sind möglich. Die Eingabefrist ist am 31. Oktober 2024.
Voraussetzungen
- Der Kulturbetrieb oder das Festival erfüllt die Kriterien gemäss der kantonalen Swisslos-Fonds-Verordnung (SAR 611.115).
- Der Kulturbetrieb oder das Festival entwickelt sich im Rahmen eines digitalen Projekts im Bereich der Vermittlung, des Marketings und/oder der Kuration weiter.
- Digitale Vorhaben, die nachvollziehbar und auf den Kulturbetrieb zugeschnitten sind.
- Digitale Vorhaben, die inhaltlich fundierte Ziele und einen realistischen Finanzierungsplan beinhalten.
- Die Fachstelle Kulturvermittlung befürwortet einen Open-Access, Open-Content und Open-Source Ansatz in den im Programm DigiCulture geförderten Projekten. Die entwickelten Anwendungen sind auch für andere Kulturbetriebe und Festivals in angepasster Form nutzbar.
- Für den Förderantrag wird die Teilnahme an der Infoveranstaltung Rahmen von DigiLab vorausgesetzt.
- Bei einer Zusage ist die Teilnahme an der Austauschveranstaltung im Rahmen von DigiLab obligatorisch.
- Für das digitale Vorhaben muss einer der folgenden Schwerpunkte gesetzt und begründet werden. Bei der Beurteilung werden auch die nicht gewählten Punkte mitberücksichtigt.
- a) Reichweite:
Digitale Vorhaben, welche den Kulturbetrieb in seiner Reichweite und kulturellen Teilhabe stärken. - b) Weiterentwicklung:
Digitale Vorhaben, welche den Kulturbetrieb längerfristig verändern. - c) Zugänglichkeit:
Digitale Vorhaben, welche einen niederschwelligen, breiten oder einen zielgruppenspezifischen Zugang zu Kultur verschaffen. - d) Innovation:
Digitale Vorhaben, welche neuartige Wege der Auseinandersetzung mit Kultur für die Zielgruppe(n) bieten. - e) Interaktivität:
Digitale Vorhaben, welche interaktive Möglichkeiten digitaler Medien nutzen. - f) Partizipation:
Digitale Vorhaben, welche die Zielgruppe(n) aktiv und gestaltend einbeziehen. - g) Kooperation:
Digitale Vorhaben, die eine Kooperation zwischen unterschiedlichen Kulturbetrieben beinhalten. Alle Beteiligten müssen die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen.
Ablauf
- Schritt 1: Teilnahme Infoveranstaltung
Die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Infoveranstaltung im Rahmen von DigiLab ist Voraussetzung für die Projekteingabe. - Schritt 2: Projekteingabe
Die Kulturbetriebe oder Festivals reichen der Fachstelle Kulturvermittlung ihr Projektvorhaben sowie ihre digitale Strategie über das Eingabeformular ein. - Schritt 3: Formelle Prüfung
Die Fachstelle Kulturvermittlung überprüft die eingegangenen Projektdossiers und stellt diese der Jury zur Verfügung. - Schritt 4: Jurierung
Die Jurymitglieder beurteilen die Projekteingaben nach vorgegebenen Kriterien. - Schritt 5: Entscheid
Die Fachstelle Kulturvermittlung kommuniziert zeitnah die Zusage oder Absage per E-Mail an die antragsstellende Person. - Schritt 6: Projektumsetzung
Die Projektvorhaben sind auf ein definiertes Ziel ausgerichtet und müssen bis Ende 2025 umgesetzt sein.
Die Projekte werden öffentlich bekannt gemacht. Auf die Unterstützung durch DigiCulture ist mit der Aufführung des "Swisslos – Kanton Aargau" Logos auf sämtlichen Kommunikationsmitteln zu verweisen. Ferner sind die Kommunikationsvorgaben umzusetzen.
Download der Swisslos-Logos (ZIP, 245 KB)
Kommunikationsvorgaben (PDF, 2 Seiten, 124 KB) - Schritt 7: Teilnahme Austauschveranstaltung
Die geförderten Projekte werden an den jährlich stattfindenden Austauschveranstaltungen im Rahmen von DigiLab vorgestellt. - Schritt 8: Bericht
Nach Projektumsetzung ist ein Bericht (1–2 A4 Seiten) innerhalb von vier Wochen einzureichen, indem insbesondere die Wirkung des Projekts auf die Zielgruppe und die Entwicklung des Kulturbetriebs reflektiert werden. Dem Bericht müssen die Abrechnung des Projekts (Gegenüberstellung von Budget und effektive Kosten) sowie allfällige Medienberichte und Kommunikationsmittel beigelegt werden.
Benötigte Unterlagen
- Digitale Strategie des Kulturbetriebs: als Orientierung dient das
Modell von Visser und Richardson (Digital Engagement Framework auf Seite 6–8) - Projektbeschrieb inkl. Ziele und Zeitplan mit Meilensteinen sowie Zusammensetzung des Projektteams
- Budget, die Eigenleistung des Betriebs sind separat auszuweisen. Zur Festlegung der Honoraransätze können die jeweiligen Berufsverbände für Kulturschaffende und Vermittlungspersonen konsultiert werden. Die Fachstelle verweist insbesondere auf die Honorarempfehlungen von Kulturvermittlung Schweiz
- Finanzierungsplan, der Art und Umfang der Eigenleistungen sowie die Herkunft der finanziellen Mittel ausweist (Angabe der angefragten Drittmittelgeber mit Zu-/Absagen)
- Jahresbericht und Jahresrechnung (Erfolgsrechnung, Bilanz, Anhang)
Die Fachstelle Kulturvermittlung kann bei Bedarf zusätzliche Unterlagen einfordern.
Fristen und Termine
Eingabetermin: 31. Oktober 2024
Jurysitzung: 28. November 2024
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
Der Rechtsanspruch ist in der Verordnung über die Verwendung der Mittel des Swisslos-Fonds geregelt.