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Fahrzeugwechsel

Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt im Kanton Aargau für Fahrzeugwechsel, Wechselschildeinlösungen und Wiederinverkehrsetzungen (Kontrollschild/er bei Halterin / Halter) per Post.

Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz

Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich

Ablauf

Senden Sie uns die unter "Benötigte Unterlagen" aufgeführten Unterlagen an unsere Postadresse ein.

Pro Geschäftsfall wird am Schalter in Schafisheim eine Schalterverarbeitungsgebühr von Fr. 10.- erhoben. Bitte beachten Sie dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeugs
  • Formular Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz(wird nur bei Abwicklung per Post benötigt)*
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den (eVn)elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt).
  • Der (eVn) muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung)
  • Fahrzeugausweis im Original (zu ersetzendes Fahrzeug)
  • Fahrzeugausweis im Original (neues Fahrzeug) oder bei einem fabrikneuen Fahrzeug das Formular 13.20 A

Zustellung per Post

*Wenn Sie uns die Unterlagen per Post einreichen, beachten Sie bitte folgende Bestimmungen:

Bei Zustellung der erforderlichen Unterlagen per A-Post, kann das Fahrzeug mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung am Tag der Postaufgabe in Verkehr gesetzt werden, sofern die Unterlagen vollständig und korrekt sind.

Die vorläufige Verkehrsberechtigung gilt im Kanton Aargau für Fahrzeugwechsel, Wechselschildeinlösungen und Wiederinverkehrsetzungen (Kontrollschild/er bei Halterin / Halter) per Post.

Ein Fahrzeugwechsel mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung ist nur dann gültig, wenn uns das Formular Vorläufige Verkehrsberechtigung in der Schweiz zusammen mit dem originalen Fahrzeugausweis bzw. original Formular 13.20A bei Neufahrzeugen zum Einlösen und dem originalen abgehenden Fahrzeugausweis per Post zugestellt werden.

Bei einer Wechselschildeinlösung oder einer Wiederinverkehrsetzung (Kontrollschild/er bei Halterin / Halter) ist uns der originale Fahrzeugausweis bzw. original Formular 13.20A bei Neufahrzeugen mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung per Post zuzustellen.

Weiter muss ein gültiger Versicherungsnachweis bei uns elektronisch hinterlegt sein. Die vorläufige Verkehrsberechtigung ist nur in der Schweiz gültig und ist bei jeder Fahrt im Fahrzeug mitzuführen.

Provisorische Immatrikulationen (Schilder mit rotem Balken), Einlösungen auf neue Kontrollschilder sowie Ersatzfahrzeugeinlösungen sind von der vorläufigen Zulassung ausgeschlossen. Diese können erst ab dem Tag der Zulassung in Verkehr gesetzt werden.

Fristen und Termine

Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.

Kosten

  • Steuern und Gebühren Fahrzeug
  • Gegen eine Gebühr von Fr. 10.- behandeln wir Ihr Anliegen auch direkt am Schalter in Schafisheim. Bitte beachten Sie dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.

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Unterlagen benötigt

Signatur erforderlich