Fahrzeug wiedereinlösen
Deponierte oder hinterlegte Kontrollschilder wieder zum Verkehr zulassen.
Voraussetzungen
Sie möchten deponierte oder hinterlegte Kontrollschilder wieder zum Verkehr zulassen.
Ablauf
Senden Sie uns die benötigten Unterlagen an unsere Postadresse ein.
Die Kontrollschilder werden von uns per Post an die Halteradresse verschickt.
Pro Geschäftsfall wird am Schalter eine Schalterverarbeitungsgebühr von Fr. 10.- erhoben. Bitte beachten Sie dass es je nach Auslastung zu langen Wartezeiten kommen kann.
Benötigte Unterlagen
- Gesuch für die Verkehrszulassung eines Fahrzeugs
- Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn). Bestellen Sie diesen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. (Die Versicherungsgesellschaft schickt den eVn elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt). Wichtig: Damit wir Ihnen die Schilder per Post zustellen können, muss der eVn durch die Versicherung als "Termingeschäft" (mit Postversandadresse des Kunden) an das Strassenverkehrsamt übermittelt werden und am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung).
- Original Fahrzeugausweis, sofern sich wesentliche Daten geändert haben (Adresse, Versicherungsgesellschaft, usw.)
Fristen und Termine
Die Bearbeitung dauert im Normalfall 1-2 Arbeitstage.
Kosten
- Steuern und Gebühren
- Bei Abwicklung per Post:
Für die Zustellung der Kontrollschilder werden die Kosten für Porto und Verpackung in Rechnung gestellt.
Für Sie entfallen die Fahrt zum Strassenverkehrsamt, das allfällige Warten am Schalter und die Schalterverarbeitungsgebühr von 10.–.