Europäischer Feuerwaffenpass
Für die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Waffen in einen Schengen-Staat, etwa für Jagdveranstaltungen oder Sportanlässe, braucht es einen gültigen EU-Feuerwaffenpass.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Für die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Feuerwaffen in einen Schengen-Staat braucht es einen gültigen EU-Feuerwaffenpass.
Ablauf
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den Beilagen per Post eingereicht werden:
- Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
Für ein Neugesuch:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular
- Zwei aktuelle Passfotos
- Kopie eines gültigen Reisedokuments
Für eine Verlängerung oder einen Nachtrag im bestehenden EU-Feuerwaffenpass:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular
- Bestehender, noch gültiger EU-Feuerwaffenpass
Fristen und Termine
Der Europäische Feuerwaffenpasses ist 5 Jahre gültig und kann zwei Mal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Kosten
- Neugesuch: 150 Franken
- Verlängerung: 100 Franken
- Nachtrag im bestehenden Europäischen Feuerwaffenpass: 50 Franken
Anleitungen
Im EU-Feuerwaffenpass können bis zu 13 Waffen eingetragen werden.
Die entsprechenden Zollvorschriften sind zu beachten.
Formulare & Online-Dienstleistungen
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