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Europäischer Feuerwaffenpass

Für die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Waffen in einen Schengen-Staat, etwa für Jagdveranstaltungen oder Sportanlässe, braucht es einen gültigen EU-Feuerwaffenpass.

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Für die vorübergehende Ein- oder Ausfuhr von Feuerwaffen in einen Schengen-Staat braucht es einen gültigen EU-Feuerwaffenpass.

Ablauf

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den Beilagen per Post eingereicht werden:

  • Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau

Benötigte Unterlagen

Für ein Neugesuch:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular
  • Zwei aktuelle Passfotos
  • Kopie eines gültigen Reisedokuments

Für eine Verlängerung oder einen Nachtrag im bestehenden EU-Feuerwaffenpass:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular
  • Bestehender, noch gültiger EU-Feuerwaffenpass

Fristen und Termine

Der Europäische Feuerwaffenpasses ist 5 Jahre gültig und kann zwei Mal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.

Kosten

  • Neugesuch: 150 Franken
  • Verlängerung: 100 Franken
  • Nachtrag im bestehenden Europäischen Feuerwaffenpass: 50 Franken

Anleitungen

Im EU-Feuerwaffenpass können bis zu 13 Waffen eingetragen werden.

Die entsprechenden Zollvorschriften sind zu beachten.

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