Ersatzabgabe für nicht gebaute Schutzräume leisten
Eine Ersatzabgabe muss geleistet werden, sofern bei einem Neubau kein Schutzraum gebaut wird.
Ablauf
Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Vollständige Baugesuchsakte
Fristen und Termine
Der Antrag muss mit der Baueingabe an die Gemeinde – zur Weiterleitung an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Kanton Aargau – eingereicht werden.
Kosten
Formulare & Online-Dienstleistungen
Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe (XLSM, 2 Seiten, 92 KB)