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Ersatzabgabe für nicht gebaute Schutzräume leisten

Eine Ersatzabgabe muss geleistet werden, sofern bei einem Neubau kein Schutzraum gebaut wird.

Ablauf

Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Vollständige Baugesuchsakte

Fristen und Termine

Der Antrag muss mit der Baueingabe an die Gemeinde – zur Weiterleitung an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Kanton Aargau – eingereicht werden.

Kosten

Verordnung über die Gebühren in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Zivilschutz, § 13, Abs. 4 (PDF, 14 Seiten, 770 KB)

Formulare & Online-Dienstleistungen

Antrag zur Leistung einer Ersatzabgabe (XLSM, 2 Seiten, 92 KB)