Erbgang mit Waffen
Hier finden Sie Informationen zum Erbgang mit Waffen.
Unterlagen benötigt
Ablauf
Welche Schritte erforderlich sind, hängt von der Art der Waffe ab. Empfohlen wird folgendes Vorgehen:
- Überblick verschaffen
- Entscheiden, was mit den Waffen geschehen soll
- Waffenübertragung dem zuständigen kantonalen Waffenbüro melden
Die kantonalen Waffenbüros stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen
Verzeichnis der Waffen mit folgenden Angaben:
- Waffenart
- Hersteller
- Bezeichnung
- Waffennummer
Fristen und Termine
Bei einem Erbgang mit Waffen sind innerhalb von sechs Monaten die nötigen Schritte einzuleiten.
Kosten
Kosten fallen nur dann an, wenn die Waffen selbst übernommen und das notwendige Erwerbsdokument beantragt werden muss.
Zu den jeweilige Kosten siehe bei den entsprechenden Bewilligungen.
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