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Erbgang mit Waffen

Hier finden Sie Informationen zum Erbgang mit Waffen.

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Ablauf

Welche Schritte erforderlich sind, hängt von der Art der Waffe ab. Empfohlen wird folgendes Vorgehen:

  • Überblick verschaffen
  • Entscheiden, was mit den Waffen geschehen soll
  • Waffenübertragung dem zuständigen kantonalen Waffenbüro melden

Die kantonalen Waffenbüros stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen

Verzeichnis der Waffen mit folgenden Angaben:

  • Waffenart
  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Waffennummer

Fristen und Termine

Bei einem Erbgang mit Waffen sind innerhalb von sechs Monaten die nötigen Schritte einzuleiten.

Kosten

Kosten fallen nur dann an, wenn die Waffen selbst übernommen und das notwendige Erwerbsdokument beantragt werden muss.

Zu den jeweilige Kosten siehe bei den entsprechenden Bewilligungen.

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