Erbgang
Anmeldung eines Erbgangs
Unterlagen benötigt
Signatur erforderlich
Voraussetzungen
Das Formular (siehe unten "Formulare & Online-Dienstleistungen") dient der Anmeldung für die Eintragung der Erben verstorbener Grundeigentümer (vgl. Art. 65 Abs. 1 lit. a GBV(öffnet in einem neuen Fenster)).
Nicht verwendet werden kann es insbesondere für die Anmeldung:
- der Erbteilung (vgl. Art. 64 Abs. 1 lit. b GBV(öffnet in einem neuen Fenster))
- der Ausrichtung von Vermächtnissen / Legaten (zu Eigentum oder zur Nutzniessung nach Art. 473, 745 ff. ZGB). Vgl. Art. 64 Abs. 1 lit. c GBV(öffnet in einem neuen Fenster)
Ablauf
Füllen Sie das Online-Formular - siehe unten - direkt am Bildschirm aus. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie am Formularende auf "Drucken", um das Formular auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post dem zuständigen Grundbuchamt zuzustellen.
Benötigte Unterlagen
- Original Erbbescheinigung
Zuständig für die Ausstellung einer Erbbescheinigung ist im Kanton Aargau der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz des Erblassers. Ein Merkblatt, ein Bestellformular sowie eine Mustervorlage finden Sie auf dieser Seite unter "Formulare für die Ausstellung von Erbbescheinigungen". - Kopie der rechtskräftigen Schätzung des Grundeigentums im Zeitpunkt des Erbgangs (Todestag)
- Falls notwendig eine Vollmacht
- Kopie des AHV-Versicherungsausweises oder der Krankenversichertenkarte der Erben
Fristen und Termine
Für die Anmeldung eines Erbgangs besteht keine Frist. Damit die Erben jedoch über ein Grundstück verfügen können, ist die Eintragung des Erbgangs zwingend.
Kosten
Gemäss § 15 Gesetz über die Grundbuchabgaben GBAG (SAR 725.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB (SR 210)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Grundbuchverordnung GBV (SR 211.432.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gesetz über die Grundbuchabgaben GBAG (SAR 725.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Dekret über die Grundbuchgebühren GBGD (SAR 725.110)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Kanzleigebühren der Grundbuchämter (SAR 725.131)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Füllen Sie das Online-Formular direkt am Bildschirm aus. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie am Formularende auf "Drucken", um das Formular auszudrucken, zu unterzeichnen und per Post dem zuständigen Grundbuchamt zuzustellen.
Online-Formular "Anmeldung eines Erbgangs"(öffnet in einem neuen Fenster)
Unterlagen benötigt
Signatur erforderlich