eMehrwertabgabe – Mehrwertabgabeverfahren digital verwalten
Mit eMehrwertabgabe steht den Gemeinden eine zuverlässige Fachanwendung zur Verfügung, die sie unterstützt und durch den ganzen Mehrwertabgabeprozess führt.
Voraussetzungen
Hängiges Nutzungsplanungsverfahren mit Mehrwertabgaberelevanz. Mehrwertabgaberelevant ist jede Planungsmassnahme, die grundsätzlich zu einer Mehrwertabgabepflicht führt. Es sind dies alle Einzonungen.
Der Einzonung gleichgestellt ist die Umzonung innerhalb Bauzonen, wenn das Grundstück vor der Umzonung in einer Zone liegt, in der das Bauen verboten oder nur für öffentliche Zwecke zugelassen ist.
Ablauf
- Einreichen der Liste "Mehrwertabgabe und Baupflicht"
- Vornahme der GIS-Kontrolle
- Stellung des Schätzungsantrags beim kant. Steueramt
- Vornahme der Schätzung des Mehrwerts durch das Steueramt
- Orientierung der Grundeigentümer über voraussichtliche Höhe der Abgabe
- Genehmigung der Nutzungsplanung (Entstehung der Forderung)
- Anmerkung der Mehrwertabgabepflicht im Grundbuch
- Erlass der Festsetzungsverfügung
- Anmeldung des Grundpfandrechts beim Grundbuch
- Veräusserung oder Erteilung Baubewilligung des betroffenen Grundstücks
- Bezug der Mehrwertabgabe
- Bezug des Kantonsanteils
- Benötigte Unterlagen: Liste "Mehrwertabgabe und Baupflicht" im Rahmen der Nutzungsplanung eingereicht
Fristen und Termine
keine
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen
Art. 5 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), § 28a ff. des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG), Verordnung über die Mehrwertabgabe (MWAV)