BKOnline – Holzschlagbewilligung erhalten
Über die BKOnline können Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer eine Holzschlagbewilligung erhalten.
Voraussetzungen
Auf die BKOnline können nur Mitarbeitende von Forstbetrieben sowie von den Betrieben beauftragte Personen zugreifen.
Die Eingabe des Gesuchs über eine Holzschlagbewilligung erfolgt über eine diplomierte Försterin oder einen diplomierten Förster. Er oder sie ist von den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern gewählt und angestellt und zuständig für die Bewirtschaftung des Waldes (vgl. § 27, AWaG).
BKOnline läuft grundsätzlich auf allen Endgeräten. Wir empfehlen folgende Browser:
- Desktop mit Windows: Chrome, Firefox
- Desktop mit macOS: Safari
- Android: Chrome
- iOS: Safari
Ablauf
1. Applikation über den Button "BKOnline" starten.
2. Anmeldung über "Mein Konto"
Wer noch kein Login bei "Mein Konto" besitzt, registriert sich unter "Mein Konto" und kontaktiert die Abteilung Wald für die Freischaltung der BKOnline. Die Anleitung zur Registration für "Mein Konto" finden Sie hier.
Siehe auch Handbuch BKOnline (PDF, 77 Seiten, 11,4 MB)
Fristen und Termine
keine
Anleitungen
- Handbuch: Handbuch BKOnline (PDF, 77 Seiten, 11,4 MB)
- Weitere Anleitungen : Anleitung Offline PWA Zeitstände (PDF, 17 Seiten, 1,0 MB)
Bei Fragen zur BKOnline ist das zuständige Kreisforstamt die erste Anlaufstelle: Kreisforstämter. (PDF, 2 Seiten, 240 KB)
Bei technischen Problemen steht Iris Wehrli gerne zur Verfügung:
Mail: iris.wehrli@ag.ch
Telefon: 062 835 57 17
Bei fachlichen Fragen steht Raffael Bienz gerne zur Verfügung:
Mail: raffael.bienz@ag.ch
Telefon: 062 835 28 47