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Betriebsbewilligung als Apotheke beantragen

Hier finden Sie alle nötigen Informationen für die Beantragung einer Betriebsbewilligung zur Führung einer öffentlichen Apotheke.

Voraussetzungen

Apotheken sind gemäss Gesundheitsgesetz vom 20. Januar 2009 , der Verordnung über die Berufe, Organisationen und Betriebe im Gesundheitswesen vom 11. November 2009 und dem Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006 bewilligungspflichtig.

Ablauf

  1. Lesen Sie das angehängte Merkblatt aufmerksam durch.
  2. Die Gesuchstellung hat persönlich oder durch die gesamtverantwortliche Leitungsperson oder eine bevollmächtigte Vertretung zu erfolgen. Diese muss über eine Berufsausübungsbewilligung als Apothekerin bzw. Apotheker im Kanton Aargau verfügen.
  3. Das Gesuchsformular können Sie direkt am Computer ausfüllen.
  4. Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und reichen Sie es unterschrieben und mit den geforderten Unterlagen an die nebenstehende Kontaktadresse ein. Vom Gesuch können Sie für sich eine Kopie abspeichern.
  5. Die Betriebsbewilligung wird auf die gesamtverantwortliche Leitungsperson und den bezeichneten Betrieb ausgestellt.
  6. Die Aufnahme der Tätigkeit als Betrieb ist in jedem Fall erst nach Vorliegen der (provisorischen oder definitiven) Betriebsbewilligung gestattet.

Benötigte Unterlagen

Alle für die Gesuchstellung nötigen Dokumente und Angaben sind im Merkblatt unter Ziffer 2 aufgelistet. Es genügt die Einreichung von gut leserlichen Kopien.

Fristen und Termine

Das Gesuch wird erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen behandelt. Die Bearbeitung dauert in der der Regel rund vier Arbeitswochen.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung einer provisorischen Betriebsbewilligung als öffentliche Apotheke beträgt 300 Franken, für die definitive Bewilligung beträgt die Gebühr ebenfalls 300 Franken.

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