Besitzbestätigung
Besitzbestätigung für Waffen gemäss Art. 71 Abs. 2 Waffenverordnung.
Ablauf
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den Beilagen per Post oder elektronisch eingereicht werden:
- Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aaau
- siwas@kapo.ag.ch
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Kopie eines gültigen Passes, einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Ausländerausweises
Fristen und Termine
Keine
Kosten
Keine