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Besitzbestätigung

Besitzbestätigung für Waffen gemäss Art. 71 Abs. 2 Waffenverordnung.

Ablauf

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den Beilagen per Post oder elektronisch eingereicht werden:

  • Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aaau
  • siwas@kapo.ag.ch

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Kopie eines gültigen Passes, einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Ausländerausweises

Fristen und Termine

Keine

Kosten

Keine

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