Beiträge für die Einsätze von 1418coaches erhalten
Der Kanton Aargau unterstützt Einsätze von anerkannten 1418coaches in J+S-Angeboten der Nutzergruppen 1 und 2 mit finanziellen Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau.
Voraussetzungen
- Die Hilfsleiterin oder der Hilfsleiter verfügt über eine gültige 1418coach-Anerkennung.
- Der 1418coach wurde in einem J+S-Angebot eingesetzt, das J+S-Beiträge auslöst.
- Der 1418coach wurde als Leiter in der NDS erfasst und seine Anwesenheiten durch Markieren der entsprechenden Kästchen bestätigt.
- Das J+S-Angebot, in dem der 1418coach-Einsatz geleistet wurde, hat in der Datenbank den Status "zur Auszahlung weitergeleitet", "Teilzahlung erfolgt" oder "ausbezahlt".
Ablauf
- Schritt 1: Erfassen der 1418coach-Einsätze in der NDS mithilfe des Leitfadens (PDF, 2 Seiten, 151 KB)
- Schritt 2: Abschluss des J+S-Angebots durch den J+S-Coach.
- Schritt 3: Prüfung und Berechnung der 1418coach-Beiträge durch die Sektion Sport des Kantons Aargau.
- Schritt 4: Auszahlung der 1418coach-Beiträge auf das Vereinskonto.
Fristen und Termine
Die Auszahlung der 1418coach-Beiträge erfolgt alle zwei bis drei Monate.
Kosten
Keine
Anleitungen
Bitte beachten Sie die Richtlinie (PDF, 3 Seiten, 64 KB) zu den 1418coach-Beiträgen aus dem SLSF Aargau.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Die Prüfung und Berechnung der 1418coach-Beiträge erfolgen automatisch auf Grund der in der NDS eingetragenen Aktivitäten von aktiven 1418coaches.