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Beiträge für die Einsätze von 1418coaches erhalten

Der Kanton Aargau unterstützt Einsätze von anerkannten 1418coaches in J+S-Angeboten der Nutzergruppen 1 und 2 mit finanziellen Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds Aargau.

Voraussetzungen

  • Die Hilfsleiterin oder der Hilfsleiter verfügt über eine gültige 1418coach-Anerkennung.
  • Der 1418coach wurde in einem J+S-Angebot eingesetzt, das J+S-Beiträge auslöst.
  • Der 1418coach wurde als Leiter in der NDS erfasst und seine Anwesenheiten durch Markieren der entsprechenden Kästchen bestätigt.
  • Das J+S-Angebot, in dem der 1418coach-Einsatz geleistet wurde, hat in der Datenbank den Status "zur Auszahlung weitergeleitet", "Teilzahlung erfolgt" oder "ausbezahlt".

Ablauf

  • Schritt 1: Erfassen der 1418coach-Einsätze in der NDS mithilfe des Leitfadens (PDF, 2 Seiten, 151 KB)
  • Schritt 2: Abschluss des J+S-Angebots durch den J+S-Coach.
  • Schritt 3: Prüfung und Berechnung der 1418coach-Beiträge durch die Sektion Sport des Kantons Aargau.
  • Schritt 4: Auszahlung der 1418coach-Beiträge auf das Vereinskonto.

Fristen und Termine

Die Auszahlung der 1418coach-Beiträge erfolgt alle zwei bis drei Monate.

Kosten

Keine

Anleitungen

Bitte beachten Sie die Richtlinie (PDF, 3 Seiten, 64 KB) zu den 1418coach-Beiträgen aus dem SLSF Aargau.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Die Prüfung und Berechnung der 1418coach-Beiträge erfolgen automatisch auf Grund der in der NDS eingetragenen Aktivitäten von aktiven 1418coaches.