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Behördenrücktritte

Seit dem 1. April 2020 hat die Gemeindeabteilung nicht nur die vorzeitigen Rücktritte aus dem Gemeinderat zu genehmigen, sondern nach § 36 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 auch diejenigen der übrigen im Majorzverfahren vom Volk gewählten kommunalen Behörden. Ein vorzeitiger Rücktritt wird in der Regel auf den Zeitpunkt der Ersetzung wirksam.

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Elektronisch durchführbar

Ablauf

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es ein.

Benötigte Unterlagen

Soll der Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen per sofort wirksam sein ist ein Arztzeugnis erforderlich.

Fristen und Termine

Es müssen keine Termine oder Fristen eingehalten werden.

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