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Befristete Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat beantragen

Ausländische Partnerinnen und Partner aus Nicht-EU/EFTA-Staaten von Schweizer Staatsangehörigen oder ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz können unter gewissen Bedingungen eine befristete Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat erhalten.

Voraussetzungen

Es besteht kein geseztlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat.

Vor der Einreise muss eine Bestätigung des Zivilstandsamts vorliegen, aus welcher hervorgeht, dass die Heirat eingeleitet ist und innert nützlicher Frist erfolgen kann. Zudem müssen genügend finanzielle Mittel vorhanden und die Voraussetzungen des Familiennachzug (gemäss Art. 42, 43, 44, 45 AIG und Art. 3 Anhang 1 FZA) erfüllt sein. Ferner dürfen keine Widerrufsgründe und keine Hinweise auf eine Scheinehe vorliegen.

Bei einer Gesuchsgutheissung stellt das Amt für Migration und Integration (MIKA) die Visumsermächtigung aus und bewilligt einen sechsmonatigen Aufenthalt. Diese Bewilligung berechtigt nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Bei einem negativen Gesuchsausgang kann die gesuchstellende Person eine einsprachefähige Verfügung verlangen. Weitere Informationen stehen unter Rechtsschutz zur Verfügung.

Ablauf

Bei der Schweizer Botschaft im Wohnsitzstaat der ausländischen Partnerin/des ausländischen Partners sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • ausgefüllter Visumantrag
  • alle zur Heirat erforderlichen Dokumente und Formulare (Auskunft erteilt die zuständige Vertretung).

Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit.

Die unten aufgeführten Unterlagen sind durch die in der Schweiz lebende gesuchstellende Person bei den Einwohnerdiensten am Wohnort einzureichen.

Benötigte Unterlagen

Bei den Einwohnerdiensten am Wohnsitz der in der Schweiz lebenden Gesuchstellerin/des Gesuchstellers sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Formular B1730: Familiennachzug und Vorbereitung der Heirat
  • Formular N18240: Unterhaltsgarantie.
  • Bestätigung des Zivilstandsamts betreffend Pendenz des Ehevorbereitungsverfahrens
  • Kopie eines gültigen Reisepasses
  • Strafregisterauszug des letzten Niederlassungsorts der im Ausland lebenden Person

Für gesuchstellende Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B,C) sind zusätzlich einzureichen:

  • Betreibungsregisterauszug
  • Mietvertrag mit aktueller Mietzinsangabe
  • Aktuelle Krankenkassenpolice der gesuchstellenden Person
  • Falls Prämienverbilligung geltend gemacht wird: Antragsformular für Prämienverbilligung der Krankenversicherung beziehungsweise definitiver Entscheid der Sozialversicherungsanstalt Aargau
  • Aktueller Arbeitsvertrag
  • Schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers betreffend ungekündigte Anstellung
  • die Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate
  • Bei Bezug einer AHV- oder IV-Rente durch die gesuchstellende Person: Verfügung AHV- oder IV-Rente und allenfalls Entscheid über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
  • Spätestens nach der erfolgten Eheschliessung muss dem Amt für Migration und Integration für die Prüfung des Familiennachzugs ein Sprachnachweis (Deutsch Niveau A1 des Europäischen Sprachenportfolios) der nachzuziehenden Person oder eine Anmeldung zu einem Sprachförderungsangebot vorgelegt werden.
  • Vollmacht der nachzuziehenden, volljährigen Person

Fristen und Termine

Die Anmeldung auf der Wohngemeinde muss unverzüglich nach der Heirat erfolgen.

Kosten

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

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