Ausweisverlust anzeigen
Alle ausländischen Personen sind gesetzlich verpflichtet, den Behörden den Ausländerausweis auf Verlangen sofort vorzuweisen oder abzugeben. Ist dies nicht möglich, so wird dafür eine angemessene Frist festgelegt. Der Verlust oder Diebstahl eines Ausländerausweises muss beim zuständigen Polizeiposten angezeigt werden und die betroffene Person hat sich um die Ausstellung eines Duplikats zu bemühen.
Voraussetzungen
Die ausländische Person muss im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein und Wohnsitz im Kanton Aargau haben (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung).
Ablauf
- Die ausländische Person hat unverzüglich nach der Feststellung des Verlusts respektive des Diebstahls ihres Ausländerausweises den zuständigen Polizeiposten aufzusuchen und den Verlust respektive den Diebstahl des Ausweises zu melden, worauf ihr eine Ausweisverlustmeldung ausgestellt wird.
- Die Ausweisverlustmeldung ist zusammen mit dem gültigen Reisepass (Original oder Kopie) der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde vorzulegen.
- Nach Erhalt der Verlustmeldung und der Passkopie erstellt das Amt für Migration und Integration (MIKA) ein gebührenpflichtiges Duplikat.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisverlustmeldung der Polizei
- Kopie des gültigen Reisepasses
Fristen und Termine
Unverzüglich nach Feststellung des Verlusts bzw. des Diebstahls des Ausländerausweises.
Kosten
Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
- Ausländer- und Integrationsgesetz AIG (SR 142.20)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Gebührenverordnung AIG GebV-AIG (SR 142.209)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine