Ausnahmebewilligung zum Waffenerwerb für das Sportschiessen
Hier finden Sie das Gesuchsformular sowie weitere Informationen, wenn Sie bestimmte Waffen für das Sportschiessen erwerben möchten.
Unterlagen benötigt
Voraussetzungen
Mitglied in einem Schiessverein oder regelmässiges Schiessen.
Vereinsnachweis nach fünf sowie nach zehn Jahren.
Nachweis nach fünf sowie nach zehn Jahren, dass jeweils fünf Schiesswettkämpfe an verschiedenen Tagen absolviert wurden (Bringschuld mit Strafandrohung bei Nichterfüllung).
Waffen:
- Zur halbautomatischen Feuerwaffe umgebaute Seriefeuerwaffe
- Halbautomatische Handfeuerwaffe für Zentralfeuermunition mit Magazin ab 10 Schuss
- Pistole mit Magazin ab 20 Schuss
Hinweis: Für den Erwerb der eigenen Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird, genügt ein Waffenerwerbsschein (Antrag Waffenerwerbsschein)
Ablauf
- Ausgefülltes Formular senden an
Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aarau
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch
- Kopie des gültigen Reisedokumentes oder der gültigen Identitätskarte
- Die Einreichung eines Strafregisterauszugs ist seit 23.01.2023 nicht mehr erforderlich (Online-VOSTRA-Zugriff)
Fristen und Termine
Gültigkeit der Bewilligung zum Erwerb von Waffen 6 Monate
Schiess- oder Vereinsnachweis nach fünf und zehn Jahren
Kosten
CHF 50.00
Rechtliche Grundlagen
Waffengesetz Art. 25 b, Art. 46 Waffenverordnung
Formulare & Online-Dienstleistungen
Gesuch Ausnahmebewilligung für das Sportschiessen (RTF, 225 KB)
Formular Gesuch Ausnahmebewilligung für das Sportschiessen, PDF (PDF, 40 KB)
Formular Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens (RTF, 165 KB)
Unterlagen benötigt