Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Ausnahmebewilligung (Seriefeuerwaffen, Waffenzubehör)

Hier finden Sie das Gesuchsformular sowie Informationen zum Erwerb mit Ausnahmebewilligung.

Hinweis:

Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Waffenbesitz.

Ablauf

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den Beilagen per Post oder elektronisch eingereicht werden:

  • Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS, Postfach 3502, 5001 Aaau
  • siwas@kapo.ag.ch

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular
  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte
  • Für Personen mit Niederlassungsbewilliung: Kopie des Ausländerausweises
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland sowie ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz: eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- beziehungsweise Heimatstaates, woraus hervorgeht, dass sie dort zum Erwerb der betreffenden Waffe oder der wesentlichen Waffenbestandteile berechtigt sind
  • Nachweis über angemessene Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung
  • Aktuelles Verzeichnis nach Art. 28e Absatz 2 WG

Fristen und Termine

Die Ausnahmebewilligung ist sechs Monate gültig; die Gültigkeit kann um höchstens drei Monate verlängert werden.

Kosten

150 Franken

Anleitungen

Mit einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb (Besitz) einer verbotenen Waffe oder von verbotenem Waffenzubehör können unter anderem folgende Gegenstände erworben werden:

  • Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen
  • Waffenzubehör wie Schalldämpfer

Pro Gesuch wird eine Waffe/ein Waffenzubehör bewilligt.

Die Weisungen über die Aufbewahrung von Waffen mit Ausnahmebewilligungen sind einzuhalten.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Hinweis:

Unterlagen benötigt