Anstaltsordnung / Verbandssatzungen Vorprüfung
Die Gemeinde hat den Entwurf der Anstaltsordnung / Satzungen der Gemeindeabteilung zur Vorprüfung einzureichen. Es muss mit einem Zeitbedarf von ca. 3 bis 4 Wochen gerechnet werden.
Ablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.
Benötigte Unterlagen
Entwurf der Anstaltsordnung / Satzungen
Fristen und Termine
Die Vorprüfung der Gemeindeanstalt / Gemeindeverband nimmt ca. drei bis vier Wochen in Anspruch.
Rechtliche Grundlagen
Die Gemeinden können selbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten gemäss § 3a Gemeindegesetz errichten und sich nach § 74 Gemeindegesetz zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen.