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Anstaltsordnung / Verbandssatzungen Vorprüfung

Die Gemeinde hat den Entwurf der Anstaltsordnung / Satzungen der Gemeindeabteilung zur Vorprüfung einzureichen. Es muss mit einem Zeitbedarf von ca. 3 bis 4 Wochen gerechnet werden.

Anstaltsordnung oder Satzungen zur Vorprüfung einreichen
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Ablauf

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.

Benötigte Unterlagen

Entwurf der Anstaltsordnung / Satzungen

Fristen und Termine

Die Vorprüfung der Gemeindeanstalt / Gemeindeverband nimmt ca. drei bis vier Wochen in Anspruch.

Rechtliche Grundlagen

Die Gemeinden können selbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten gemäss § 3a Gemeindegesetz errichten und sich nach § 74 Gemeindegesetz zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen.

Anstaltsordnung oder Satzungen zur Vorprüfung einreichen
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt