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Anstaltsordnung / Verbandssatzungen Genehmigung

Erlass und Änderungen der Anstaltsordnung / Satzungen bedürfen der kantonalen Genehmigung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung).

Anstaltsordnung oder Satzungen zur Genehmigung einreichen
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt

Ablauf

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.

Benötigte Unterlagen

  • Neue oder revidierte Anstaltsordnung / Satzungen (bei revidierter Anstaltsordnung / Satzungen nachgeführt mit den neuen Bestimmungen)
  • Beschlüsse der zuständigen Organe (inklusive Rechtskraftbescheinigungen)
  • Erläuterungen der Vorlage (Ausführung zum Erlass oder zur Revision der Anstaltsordnung / Satzungen)

Weitere Unterlagen können Sie zusätzlich einreichen.

Fristen und Termine

Es müssen keine Fristen eingehalten werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Gemeinden können selbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten gemäss § 3a Gemeindegesetz errichten und sich nach § 74 Gemeindegesetz zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen.

Anstaltsordnung oder Satzungen zur Genehmigung einreichen
Hinweis:

Elektronisch durchführbar | Unterlagen benötigt