Anstaltsordnung / Verbandssatzungen Genehmigung
Erlass und Änderungen der Anstaltsordnung / Satzungen bedürfen der kantonalen Genehmigung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung).
Ablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es - zusammen mit den erforderlichen Unterlagen - ein.
Benötigte Unterlagen
- Neue oder revidierte Anstaltsordnung / Satzungen (bei revidierter Anstaltsordnung / Satzungen nachgeführt mit den neuen Bestimmungen)
- Beschlüsse der zuständigen Organe (inklusive Rechtskraftbescheinigungen)
- Erläuterungen der Vorlage (Ausführung zum Erlass oder zur Revision der Anstaltsordnung / Satzungen)
Weitere Unterlagen können Sie zusätzlich einreichen.
Fristen und Termine
Es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Gemeinden können selbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten gemäss § 3a Gemeindegesetz errichten und sich nach § 74 Gemeindegesetz zu Gemeindeverbänden zusammenschliessen.