Ansässigkeitsbescheinigungen bestellen
Hier können Bescheinigungen über die unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton Aargau für ausländische Behörden im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie beantragen eine Bescheinigung über Ihre unbeschränkte Steuerpflicht als natürliche Person (= Ansässigkeitsbescheinigung) für eine ausländische Behörde im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen.
Ablauf
1. Die steuerpflichtige Person füllt das Online-Antragsformular aus und reicht es ein (klicken auf "Abschicken").
2. Das Kantonale Steueramt, Sektion Verrechnungssteuer, prüft den Antrag und entscheidet darüber.
Fristen und Termine
Keine.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Sind Sie Grenzgänger (Arbeitsort Deutschland, Wohnort Schweiz) und benötigen eine Bescheinigung zum Zwecke der Ermässigung der Abzugssteuern für den Arbeitgeber? Falls ja, bitten wir Sie das Dokument GRE1a (PDF, 79 KB) einzureichen.
Andernfalls kann eine Bescheinigung unter folgendem Link bestellt werden.