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Ansässigkeitsbescheinigungen bestellen

Hier können Bescheinigungen über die unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton Aargau für ausländische Behörden im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen beantragt werden.

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Elektronisch durchführbar

Login erforderlich

Voraussetzungen

Sie beantragen eine Bescheinigung über Ihre unbeschränkte Steuerpflicht als natürliche Person (= Ansässigkeitsbescheinigung) für eine ausländische Behörde im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen.

Ablauf

1. Die steuerpflichtige Person füllt das Online-Antragsformular aus und reicht es ein (klicken auf "Abschicken").

2. Das Kantonale Steueramt, Sektion Verrechnungssteuer, prüft den Antrag und entscheidet darüber.

Fristen und Termine

Keine.

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