Ansässigkeitsbescheinigungen bestellen
Hier können Bescheinigungen über die unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton Aargau für ausländische Behörden im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie beantragen eine Bescheinigung über Ihre unbeschränkte Steuerpflicht als natürliche Person (= Ansässigkeitsbescheinigung) für eine ausländische Behörde im Zusammenhang mit einem Doppelbesteuerungsabkommen.
Ablauf
1. Die steuerpflichtige Person füllt das Online-Antragsformular aus und reicht es ein (klicken auf "Abschicken").
2. Das Kantonale Steueramt, Sektion Verrechnungssteuer, prüft den Antrag und entscheidet darüber.
Fristen und Termine
Keine.