Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Anpassen und erstellen provisorische Rechnung beantragen

Das Steueramt der Wohnsitzgemeinde prüft und entscheidet über Ihr eingereichtes Gesuch um Anpassung der provisorischen Rechnung.

Voraussetzungen

Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau.

Ablauf

  1. Die steuerpflichtige Person füllt das Gesuch (Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung) aus und reicht dieses ein.
  2. Anschliessend prüft und entscheidet das Gemeindesteueramt darüber.

Benötigte Unterlagen

Alle nötigen Belege und Nachweise.

Fristen und Termine

Das Gesuch muss vor Erhalt der Veranlagungsverfügung respektive der definitiven Steuerrechnung eingereicht werden.

Kosten

Keine.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Formular 114.05: Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung [Hilfsblatt] (PDF, 2 Seiten, 139 KB)