Anpassen und erstellen provisorische Rechnung beantragen
Das Steueramt der Wohnsitzgemeinde prüft und entscheidet über Ihr eingereichtes Gesuch um Anpassung der provisorischen Rechnung.
Voraussetzungen
Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau.
Ablauf
- Die steuerpflichtige Person füllt das Gesuch (Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung) aus und reicht dieses ein.
- Anschliessend prüft und entscheidet das Gemeindesteueramt darüber.
Benötigte Unterlagen
Alle nötigen Belege und Nachweise.
Fristen und Termine
Das Gesuch muss vor Erhalt der Veranlagungsverfügung respektive der definitiven Steuerrechnung eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
Formulare & Online-Dienstleistungen
Formular 114.05: Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung [Hilfsblatt] (PDF, 2 Seiten, 139 KB)