Anmelde-/Mutationsformular Quellensteuer einreichen
Hier erhalten Sie eine Anleitung zum Ausfüllen und Einreichen des Anmeldeformulars bzw. des Mutationsformulars für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende.
Voraussetzungen
Es sind quellensteuerpflichtige Personen (ohne Niederlassungsbewilligung) angestellt.
Ablauf
- Das Anmeldeformular bzw. das Mutationsformular muss durch den Arbeitgebenden ausgefüllt und eingereicht werden
- Das Kantonale Steueramt, Sektion Quellensteuer, führt das Register
Benötigte Unterlagen
Anmeldeformular bzw. Mutationsformular.
Fristen und Termine
Das Anmeldeformular muss innerhalb von acht Tagen seit der Anstellung der quellensteuerpflichtigen Personen eingereicht werden.
Das Mutationsformular muss innerhalb von acht Tagen nach dem Ereignisdatum eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Rechtliche Grundlagen
- Steuergesetz §§ 127 und 133 (SAR 651.100)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Quellensteuerverordnung § 15 (SAR 651.712)(öffnet in einem neuen Fenster)
Formulare & Online-Dienstleistungen
- Anmeldeformular [Version 11/2022] (PDF, 1 Seite, 103 KB)
- Mutationsformular [Version 1/2023] (PDF, 118 KB)