Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Die ausländische Person hat jede Adressänderung (Strasse, Hausnummer) innehalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde zu melden.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Kanton Aargau
- Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ablauf
Die ausländische Person spricht unaufgefordert am Schalter der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde vor oder informiert die Wohngemeinde schriftlich.
Benötigte Unterlagen
Kopie des gültigen Reisepasses
Fristen und Termine
Innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug
Kosten
Die Vornahme der Adressänderung ist gebührenpflichtig.
Formulare & Online-Dienstleistungen
Keine