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Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Die ausländische Person hat jede Adressänderung (Strasse, Hausnummer) innehalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde zu melden.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Kanton Aargau
  • Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Niederlassungsbewilligung, Aufenthaltsbewilligung oder Kurzaufenthaltsbewilligung)

Ablauf

Die ausländische Person spricht unaufgefordert am Schalter der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde vor oder informiert die Wohngemeinde schriftlich.

Benötigte Unterlagen

Kopie des gültigen Reisepasses

Fristen und Termine

Innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug

Kosten

Die Vornahme der Adressänderung ist gebührenpflichtig.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Keine