Abfrage / Sperrung Halterdaten Fahrzeugregister (Autoindex)
Auskünfte über AG-Kontrollschilder finden Sie im eAutoindex (elektronischer Autoindex). Eine Auskunftssperre kann der Fahrzeughalter voraussetzungslos und gebührenfrei bei der zuständigen kantonalen Behörde eintragen lassen.
Voraussetzungen
Gemäss Art. 89g Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) können die Kantone Name und Adresse der Fahrzeughalter veröffentlichen, sofern diese Daten nicht für die öffentliche Bekanntgabe gesperrt sind.
Die Sperre kann der Fahrzeughalter voraussetzungslos und gebührenfrei bei der zuständigen kantonalen Behörde eintragen lassen.
Beachten Sie bitte, dass Ihre Daten bei einem Vergehen (z.B. Missachten eines Parkverbots) nicht an Private weitergegeben werden. Die Sperrung kann in solchen Fällen unter Umständen zu einer Anzeige führen.
Ablauf
Auskünfte über Daten zu Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter von AG-Kontrollschildern erhalten Sie über den E-Autoindex (elektronischer Autoindex) für den Kanton Aargau
Halterdaten sperren
Für die Datensperre benutzen Sie bitte das Online-Formular für Sperrung Halterdaten
Die Sperre gilt für sämtliche Fahrzeuge/Kontrollschilder der gleichen Halterin oder des gleichen Halters. Kommen später weitere Fahrzeuge/Kontrollschilder hinzu, gilt die Sperre für diese ebenfalls.
Fristen und Termine
Auskunft über Daten zu Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter von AG-Kontrollschildern
Innerhalb von 24 Stunden sind aus Sicherheitsgründen maximal 5 Abfragen über den E-Autoindex für den Kanton Aargau möglich.
Datensperre
Die Sperre der Daten zu Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern von AG-Kontrollschilder erfolgt automatisiert, sofern die eingegebenen Daten im Online-Formular korrekt sind. In diesem Fall dauert es rund 10 Minuten, bis die Sperre aktiv ist. In Ausnahmefällen, etwa an Wochenenden oder in der Nacht, kann es bei softwareupdates unter Umständen 12 Stunden bis zur Sperre dauern. Eine Beschleunigung ist auch durch das Strassenverkehrsamt systembedingt nicht möglich. Erfassen Sie bitte Ihre Sperrung nur einmal und überprüfen diese anschliessend selbständig über den E-Autoindex.
Kosten
Kostenlos
Rechtliche Grundlagen
- Art. 89a ff. Strassenverkehrsgesetz(SR 741.01)
- asa Richtlinie Nr. 5