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Mai 2022

Finanzpolitisches ABC

Hand, welche Münzen schützend umgreift

Von A wie Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bis Z wie Zentrale Rechnungsstelle. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Staatshaushalt des Kantons Aargau erklärt.

U wie Umweltausgaben

Im Jahr 2021 betrugen die Umweltausgaben des Kantons Aargau rund 114 Millionen Franken. Dies betrifft knapp zwei Prozent der Gesamtausgaben des Kantons. In diesen Ausgaben sind die Aufwände folgender Aufgabenbereiche miteinberechnet: Baubewilligungen und Recht, Raumentwicklung, Energie, Umweltschutz, Umweltentwicklung, Umweltsanierung sowie Wald, Jagd und Fischerei. Diese Zuordnung entspricht der Struktur gemäss der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) beim Kanton.

Mit weniger als zwei Prozent an den Gesamtausgaben mag der Anteil und die Bedeutung des Themas Umwelt im Aargau eher gering erscheinen. Doch das täuscht. Der Aargauer Regierungsrat legt bei allen Ausgaben nicht nur ein besonderes Augenmerk auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln, sondern auch auf die ökologischen Ressourcen. Der Umweltschutzgedanke steckt nicht nur in den Ausgaben für die Aufgabe "Umwelt" drin, sondern auch in allen anderen Bereichen – wie etwa im Bereich "Immobilien", wo der Kanton auf eine klimaeffiziente Bewirtschaftung der kantonseigenen Gebäude setzt oder im Bereich "Landwirtschaft", wo namhafte Mittel für den Landschaftsschutz oder die Biodiversität eingesetzt werden.

Im Gegensatz zu den Umweltausgaben nach kantonaler WOV-Struktur werden bei der Berichterstattung des Bundesamts für Statistik (BfS) die Ausgaben anders aggregiert, da die Zuordnung am Zweck der Ausgaben orientiert ist und sich explizit auf die Umweltschutzausgaben sowie die umweltbezogenen Subventionen bezieht. Aktivitäten, die sich positiv auf die Umwelt auswirken, aber in erster Linie anderen Zwecken als dem Umweltschutz dienen (zum Beispiel Gewährleistung beziehungsweise Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, Schutz der Infrastruktur vor Natur- und Technologiekatastrophen, Wasser- oder Luftreinigung aus technischen Gründen in der Industrie), würden bei dieser Berichterstattung des Bundes nicht berücksichtigt (da keine Kosten von Rechtsabteilung, Baubewilligungen, Raumentwicklung oder Bevölkerungs- oder Hochwasserschutz). Bei dieser Betrachtung liegt der Anteil an den Gesamtausgaben unter einem Prozent.