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Juni 2021

Programm Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort

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Die Stossrichtungen des ELB 2021–2030 betreffen alle Politikbereiche und werden von den einzelnen Departementen umgesetzt. Die bereits bestehenden Programme und Aktivitäten werden fortgeführt (zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsversorgung; Bildung; Digitalisierung/SmartAargau; Biodiversität; Klimaschutz und Klimaanpassung). Ergänzend dazu lanciert der Regierungsrat ein Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort". Dieses dient zur koordinierten und fokussierten Umsetzung der für die Stärkung und Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massgeblichen ELB-Regierungsschwerpunkte.

Das Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort" ist in acht Teilprojekte gegliedert.

Arealentwicklung: Das Teilprojekt treibt die gezielte Arealentwicklung voran und fördert die Entwicklung starker regionaler Zentren mit Innenverdichtung, um qualitativ hochwertiges Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und um an gut erreichbaren Standorten ansiedlungs- und expansionswilligen Unternehmen die rasche Umsetzung ihrer Bauprojekte zu ermöglichen.

Strategischer Landerwerb: Der Kanton soll in Zukunft strategische Grundstücke erwerben, erschliessen und gezielt weiterverkaufen können. Als (vorübergehender) Grundeigentümer kann der Kanton Aargau die Ansiedlung wertschöpfungsintensiver Arbeitsplätze steuern sowie in der Raumplanung wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte von kantonaler Bedeutung stärken. Hierzu werden im Teilprojekt die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Grundlagen erarbeitet.

Förderung ressourcenschonender Innovationen: Im Teilprojekt werden Rahmenbedingungen geschaffen und Impulse zur Förderung der Entwicklung ressourcenschonender Innovationen im Kanton Aargau gesetzt (Reduktion Energieverbrauch, Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft – zur Schonung der begrenzten natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft und Biodiversität). Das Teilprojekt ergänzt die kantonale Hightech-Strategie.

Weiterbildung und berufliche Mobilität von Fachkräften: Im Teilprojekt werden Massnahmen ergriffen und Impulse gesetzt, um die berufliche Mobilität zu fördern. Berufsleute, die in ein anderes, stark nachgefragtes Berufsfeld wechseln möchten, sollen Unterstützung durch die entsprechenden Branchenverbände, Arbeitgeber und Bildungsinstitutionen erhalten. Damit kann dem Fachkräftemangel in stark nachgefragten Berufsfeldern nachhaltig entgegengewirkt werden.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: In den Aargauer Gemeinden, insbesondere in den regionalen Zentren, soll ein interkantonal wettbewerbsfähiges Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung mitinitiiert werden. Mit einem bedarfsgerecht und bezahlbar ausgestalteten Betreuungsangebot kann das in der ansässigen Bevölkerung vorhandene Fachkräftepotenzial besser genutzt werden.

Well-Being Aargau: Erarbeitung und Umsetzung einer Dachmarketingstrategie "Bäderkanton Aargau" in Zusammenarbeit mit Aargau Tourismus und den Bäderbetreibern in Baden, Rheinfelden, Bad Zurzach und Schinznach-Bad. Von einer Stärkung der Aargauer Bäderlandschaft profitieren auch Hotellerie, Gastronomie, Kultur und Detailhandel.

Periodische Wanderungsbefragung: 2021 und wiederholend 2024 und 2028 werden Personen, die in den Aargau zugezogen sind oder aus dem Aargau weggezogen sind, zu ihren Beweggründen befragt. Die Ergebnisse dieser Umfragen werden in allen Teilprojekten benötigt.

Massnahmenpaket Steuern: Finalisierung und Umsetzung der Steuerstrategie zur klaren Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Steuerwettbewerb.

Umsetzungsorganisation

Wie bereits in der Analysephase 2020 werden die exakten Zielsetzungen und Massnahmen in den Teilprojektgruppen unter der Federführung eines Departements erarbeitet und umgesetzt. Die Programmumsetzung wird departementsübergreifend durch eine Kerngruppe koordiniert. Der Regierungsrat informiert die Öffentlichkeit halbjährlich, jeweils im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (August) und des Jahresberichts mit Jahresrechnung (März), über den Fortschritt in den verschiedenen Teilprojekten.

Für den Einbezug der Aargauer Gemeinden und weiterer Stakeholder nutzt der Regierungsrat die bestehenden Gefässe. Der übergeordnete Einbezug erfolgt beispielsweise über die regelmässig stattfindenden Gespräche mit der Gemeindeammännervereinigung und den Gemeindepersonal-Fachverbänden, an Bezirksbesuchen und Gemeindeseminaren. Der projektbezogene Einbezug erfolgt je nach Teilprojekt über die Regionalplanungsverbände oder über eine direkte Beteiligung von interessierten Gemeinden und weiteren Stakeholdern.