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Strategie

Aussenbeziehungen

Die gemeinsame Lösung von Aufgaben in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, dem Bund und dem grenznahen Ausland gewinnt aufgrund der steigenden Mobilität und der engen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtung der Lebensräume zunehmend an Bedeutung. Als viertgrösster und wirtschaftlich viertstärkster Kanton mit einer langen Grenze zu Deutschland, ist der Kanton Aargau hier besonders herausgefordert.

Die zunehmende Verflechtung der Lebens- und Wirtschaftsräume und die Komplexität der Aufgaben erfordern eine starke interkantonale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Gerade der Kanton Aargau als viertgrösster und wirtschaftlich viertstärkster Kanton ist für seine Nachbarkantone, den Bund und das angrenzende Ausland ein attraktiver Partner. Umgekehrt ist er seinerseits für die Durchsetzung seiner Anliegen auf eine gute Zusammenarbeit angewiesen.

Der Kanton Aargau grenzt an die Kantone Zürich, Basel-Landschaft, Solothurn, Bern, Luzern und Zug und hat eine lange Grenze zu Deutschland, konkret zum Land Baden-Württemberg. Entsprechend haben die Aussenbeziehungen einen hohen politisch-strategischen Stellenwert.

Es ist ein Anliegen des Kantons Aargau, seine Interessen angemessen zu vertreten und durchzusetzen. Der Aargau nimmt seine Interessen sowohl über Direktkontakte zu den Kantonen, zum Bund, zum grenznahen Ausland und zu internationalen Partnern wie auch in interkantonalen und grenzüberschreitenden Gremien wahr. Mit einer aktiven Gestaltung der Aussenbeziehungen, insbesondere jedoch der Koordination einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Regionalkonferenzen in den Räumen Zürich und Nordwestschweiz im grösseren Wirtschaftsraum Nordschweiz, kann sich der Aargau verstärkt positionieren.

Gremien der Zusammenarbeit

Die wichtigsten politischen Gremien der Zusammenarbeit sind:

Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz

Die Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz (ORK) basiert auf dem 1975 zwischen der deutschen, französischen und Schweizer Regierung geschlossenen Bonner Übereinkommen, welches im Jahr 2000 mit dem Basler Abkommen weiter gefestigt wurde. Primäre Ziele der ORK sind die Stärkung des Oberrhein-Gebiets als zentral gelegene europäische Wachstumsregion und die politische Netzwerkpflege. Der Kanton Aargau ist seit dem Jahr 2000 Mitglied der Oberrheinkonferenz und seit dann im Präsidium vertreten. Der Kanton Aargau tritt in der ORK auch als schweizerisches Bindeglied zur Hochrheinregion auf.

Hochrheinkommission

Die Hochrheinkommission (HRK) wurde 1997 gegründet. Beteiligte Gemeinwesen sind die Kantone Schaffhausen und Aargau, das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Lörrach und Waldshut, der Regionalverband Hochrhein-Bodensee, die Planungsverbände Fricktal Regio und Zurzibiet sowie aargauische und baden-württembergische Städte und Gemeinden. Seit 2010 ist auch der Kanton Zürich über seine Volkswirtschaftsdirektion als Beobachter an der HRK beteiligt. Die Hochrheinkommission zielt auf einen Abbau von grenzbedingten Nachteilen und die gemeinsame Weiterentwicklung des grenzübergreifenden Lebens-, Kultur- und Wirtschaftsraumes. Der Kanton Aargau ist Gründungsmitglied und seit Gründung im Vorstand vertreten und hat in den Jahren 2021 und 2022 das Präsidium inne.

Konferenz der Kantonsregierungen

Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde 1993 gegründet, um die Mitwirkung der Kantone an der politischen Willensbildung auf Bundesebene zu koordinieren und zu stärken. Der Kanton Aargau ist in den Jahren 2021-2023 im Leitenden Ausschuss (Vorstand) vertreten.

Metropolitankonferenz Zürich

Die Metropolitankonferenz Zürich wurde im Jahre 2009 gegründet. Mitglieder sind die Kantone Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau sowie rund hundert Städte und Gemeinden. Im Rahmen der Metropolitankonferenz Zürich haben die Mitgliedskantone zusätzlich die interkantonale Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich geschaffen, welche gleichzeitig die Kantonskammer der Metropolitankonferenz bildet. Die Konferenz setzt sich ein für eine verstärkte Zusammenarbeit im und eine bessere Positionierung des Lebens- und Wirtschaftsraums Zürich.

Nordwestschweizer Regierungskonferenz

Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) wurde 1972 gegründet. Die Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura sind Vollmitglieder, die Kantone Zürich und Bern assoziierte Mitglieder. Wichtigstes Ziel der Konferenz ist die Vertretung nordwestschweizerischer Interessen gegenüber dem Bund und anderen Regionen. Der Kanton Aargau hat in den Jahren 2021-2023 das Präsidium inne.

Weitere Mitgliedschaften

Darüber hinaus setzt sich der Kanton Aargau als assoziiertes Mitglied der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) für die interkantonalen Interessen seiner Region ein. Als Vorstandsmitglied des Trinationalen Eurodistricts Basel sowie im Rahmen der Interreg-Programme Oberrhein und Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein engagiert sich der Aargau für die Interessen seiner Grenzregion.

Förderinstrument Interreg

Interreg ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, welches Menschen, Unternehmen, Institutionen, Gemeinden, Regionen und Länder zusammenführt und sie animiert, über Staatsgrenzen hinweg Herausforderungen anzugehen. Ob zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einer Grenzregion, zur Förderung von Innovation und Unternehmertum oder zur Belebung des kulturellen Austausches: Interreg trägt zu wirtschaftlich starken sowie ökologisch und sozial nachhaltigen Regionen bei – und das grenzüberschreitend. Auch die Schweiz nimmt an einzelnen Programmen dieser Initiative teil und investiert dafür eigene finanzielle Mittel.

Interreg befindet sich aktuell in der 6. Förderperiode (2021–2027). Der Kanton Aargau beteiligt sich an den beiden Interreg-Programmen "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" und "Oberrhein" gemeinsam mit anderen Kantonen, dem Bund und Gebietskörperschaften aus Frankreich, Deutschland, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein.

Dank der Beteiligung des Kantons Aargau an den Interreg-Programmen können sich Privatpersonen, juristische Personen, öffentliche Stellen oder sonstige Vereinigungen aus dem Kanton um eine Förderung bewerben. Projekte werden ausschliesslich grenzüberschreitend realisiert. Dies setzt voraus, dass Partner aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten an der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung eines Projekts beteiligt sind.

Interreg "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" (ABH)

Der Interreg-Programmraum "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" (ABH) setzt sich zusammen aus den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, dem österreichischen Bundesland Vorarlberg, dem Fürstentum Lichtenstein sowie den neun Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich. Die Kantone stellen gemeinsam mit dem Bund die Fördermittel für Schweizer Projektpartner bereit. In der aktuellen Förderperiode sind dies insgesamt rund 13 Millionen Franken. Dazu kommen EU-Mittel in der Höhe von knapp 50 Millionen Franken.

Die aktuelle Programmstrategie sieht Projektförderungen in den folgenden Themengebieten vor:

Weiterführende Links:

Die Schweizer Koordinationsstelle für Interreg ABH:

Interreg "Oberrhein"

Am Programm Interreg Oberrhein sind die Grenzregionen Elsass, Baden, die Südpfalz und die Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn beteiligt. Die Kantone stellen gemeinsam mit dem Bund die Fördermittel für Schweizer Projektpartner bereit. Das Programm Interreg VI Oberrhein verfügt für den Zeitraum von 2021–2027 über europäische Fördermittel in Höhe von 125 Millionen Euro, darin enthalten sind rund 16 Millionen Franken der Schweizer Partner.

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Die aktuelle Programmstrategie sieht Projektförderungen in den folgenden Themengebieten vor:

  • Anpassung an den Klimawandel, die Energiewende und den ökologischen Wandel am Oberrhein
  • Mobilität am Oberrhein weiterentwickeln und ausbauen
  • Regionale Integration bei Beschäftigung, Bildung, Ausbildung und Gesundheit fördern
  • Innovation und Unternehmen unterstützen
  • Kooperation von Verwaltungen und Menschen ausbauen, Hindernisse abbauen und den Alltag erleichtern

Weiterführende Links:

Die Schweizer Koordinationsstelle für Interreg Oberrhein:

Wie kann ich ein Projekt einreichen?

Eine Projektidee kann jederzeit in Form einer Projektskizze eingereicht werden. Voraussetzungen sind eine grenzüberschreitende Partnerstruktur (mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Ländern des Programmgebiets, wovon eines in der EU liegen muss) und die inhaltliche Übereinstimmung mit der Programmstrategie. Zudem müssen Projektpartner und -wirkungen in der Regel innerhalb des Programmgebiets liegen. Die Interreg-Förderung versteht sich als Anschubfinanzierung.

Es empfiehlt sich, frühzeitig telefonischen Kontakt mit der Schweizer Koordinationsstelle des betroffenen Programmgebiets aufzunehmen. Die Koordinationsstellen unterstützen gerne bei den Abklärungen zur Frage, ob das Projekt in das jeweilige Programm passt und wie weiter vorzugehen ist.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
1. Schritt (bei Bedarf)
  • Kontaktaufnahme mit Schweizer Koordinationsstelle
2. Schritt
  • Einreichung der Projektskizze und Prüfung durch die Fachexperten und Verantwortlichen in den Kantonen und Ländern
  • Bei positiver Beurteilung der Skizze wird diese zum Antrag zugelassen und den CH-Projektpartnern wird die Höhe des Fördersatzes mitgeteilt.
3. Schritt
  • Einreichung des Antrags
  • Prüfung durch die Verantwortlichen in den Kantonen und Ländern
  • Bei positiver Prüfung erhält das Projekt seine Förderzusage.
4. Schritt
  • Ausstellung und Unterzeichnung des Schweizer Fördervertrags und Beginn der Projektumsetzung
  • Förderung nach den Schweizer Förderregeln