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Zusammenlegung der Spezialverwaltungsgerichte :
Gesetzesanpassungen in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, eine Vorlage zur organisatorischen Zusammenlegung der Spezialverwaltungsgerichte in die Vernehmlassung zu geben.

Heute bilden die Schätzungskommission nach Baugesetz, die Landwirtschaftliche Rekurskommission, das Steuerrekursgericht, das Rekursgericht im Ausländerrecht und das Personalrekursgericht fünf unabhängige Gerichte. Die Richterinnen und Richter werden durch den Grossen Rat gewählt und dabei einem der fünf Gerichte zugewiesen. Eine gegenseitige Stellvertretung unter den Gerichten ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann nur aufgrund eines separaten Wahlbeschlusses des Grossen Rates erfolgen.

Im Rahmen der Justizreform 2 war unbestritten, dass die Spezialverwaltungsgerichte zu einer organisatorischen Einheit mit verschiedenen Kammern zusammengefasst werden sollen. Dieses Anliegen wird nun vorgezogen, damit eine flexible Stellvertretung unter den Richtern rasch möglich wird. Die Vernehmlassung für die notwendige Anpassung des Gerichtsorganisationsgesetzes läuft bis Ende November 2004.

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